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Drei römische Bleitäfelchen.

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andere Lesung- freilich nicht ausgeschlossen ist. Die beiden folgen-
den Worte sind deutlich: Dil INFIIRI. Nach einer Lücke, in wel-
cher das Blei ausgebrochen ist, folgt SVNT.

Aus den vorhergehenden Betrachtungen hat sich demnach fol-
gender Wortlaut der Inschrift unseres Täfelchens ergeben:

I. Hauptseite:
Inimici et inimici
Caranita[n]i Äbilius Iu(v)enis,
Säbinus ap[p]aritor, Arria Dardisa (?), Optatus
Silonis, Privatu[s Sefieri, Cossus Maesi,
5 Marcus aerari[us], Atta Marci uxsor,

Camula uxso[r] Gamati Ambiti, Valerius)
Ciri, Atticinus [Amm]onis, Terentius Atti-
so, Iulia (?) Attisonis, Narcis(s)us Caliphon(t)is,
Cali[pu]nti(?) . . Pudentis et Pude(n)s

10 . . ssia (?).......us Albus (?) Vicinus

..........nsi ....

II. Am linken Rande:

Sic te morbo a(d)dicant dii m[anes].

III. Am rechten Rande:
dii inferi .... sunt

Das Täfelehen enthält also ein Verzeichniss der Feinde eines
gewissen nicht näher bekannten Caranitanus, welcher dieselben da-
durch den unterirdischen Gottheiten zu überantworten glaubte, dass
er ihre Namen in einem solchen Dokumente zusammenstellte und
der Asche eines Verstorbenen zugesellte. Denn obgleich nicht mehr
der Fundort und die Fundumstände genauer haben festgestellt wer-
den können, so ist es doch sehr wahrscheinlich, dass auch dieses
Schriftstück zum Inventar eines Grabes gehört hat und mit dem-
selben dem Schoosse der Erde entnommen ist. Die Benennung der
einzelnen Personen, welche verflucht werden, ist nach demselben
Grundsätze durchgeführt, welcher auf dem ersten Wormser Täfelchen
beobachtet worden ist. Die Personen, welche römische Bürger
waren, führen zwei Namen, Gentilnamen und Zunamen, und deren
finden sich vier (Zeile 2, 3, 6, 7). Alle Uebrigen haben dagegen
nur einen Namen, welchem entweder ein zweiter Name im Gene-
tiv zur Andeutung ihrer Familienzugehörigkeit oder eine Bezeichnung
ihres Berufes beigefügt ist.
 
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