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Ver sie ig er ungs* Bedingungen

Die Versteigerung erfolgt in Reichsmark gegen sofortige Barzahlung, falls nicht vor*

her anderweitige Zahlung verabredet ist.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10°lo zu entrichten, Das
geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, bis 100 Mark wird um wenigstens 1 Mark,
über 100 Mark um wenigstens 5 Mark, über 250 Mark um wenigstens 20 Mark und
über 1000 Mark um wenigstens 50 Mark gesteigert.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzufassen und zu trennen.

Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer noch-

mals ausgeboten.

Durch die Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Eigenschaft
und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Beanstandungen
wegen Beschaffenheit und irrtümlichen Angaben im Katalog können daher nach

erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.

Die ersteigerten Stücke müssen innerhalb 24 Stunden nach Schluß der Versteigerung
abgeholt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung, die

Gefahr jedoch nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung
bis zur Übernahme und Bezahlung geschieht mit größter Sorgfalt, jedoch auf Kosten

und Gefahr des Käufers.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

ALTKUNSTg.m.b.h.CASINO
 
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