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Altkunst GmbH <Freiburg im Breisgau> [Hrsg.]
Sammlung aus dem Nachlass des Hofrats Dr. E. Marquardsen, Bad Kissingen: Kunst-Auktion (Band 2): Nebst Beigaben aus Privatbesitz: Kunst-Auktion am 12., 13. und 14. März 1929 — Freiburg im Breisgau, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.21761#0012
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VERKAUFSsBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark (420 Gold*
mark = 1 Dollar U. S. A.) Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und
etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunstauktionshaus für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung;
so hat das Kunstauktionshaus ohne weiteres das Recht, dem Käufer auf dessen
Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände zuzusenden oder bei sich oder einem
Dritten lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu
verkaufen.

2. Bis zu 100 Mark wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um mindestens
5 Mark gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augen*
blicke des Zuschlags befinden; nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Rekla*
mationen berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, auch nicht die Voll*
ständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden Die Nicht*
angäbe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 15 Prozent vom Käufer erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betr. Gegenstand noch einmal aus*
geboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, ent*
scheidet das Los (Gesetz vom 10. Juli 1902).

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Freiburg i. Br.

ALTKUNST G.M.B.H. CASINO, FREIBURG I. BR.

TELEPHON 1363 BELFORTSTRASSE 3 UND I. ÖWENSTRASSE 8
 
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