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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Erstes Heft
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Köhler, Ulrich: Die griechische Politik Dionysius des Aelteren
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0028

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18

POLITIK DIONYSIUS DES AELTEREN

verhaeltnissen eingetreten war. Es war eine von den vielen
Demuethigungen, welche die Spartaner nach der Schlacht bei
Leuktra zu erdulden hatten, dass sie den Congress in Delphi
beschicken mussten.

Belehrend sind die Angaben der Inschrift ueber die ge-
schaeftliche Behandlung der Botschaft des Dionysius. Dieser
Tlieil ist zwar vor kurzem eingehend behandelt worden* 1, doch
wird eine neue Besprechung nach dem revidirten Texte nicht
ueberfluessig sein. Der erste Schritt, der in der Sache gesche-
hen war, war natuerlich der gewesen, dass die syracusani-
schen Gesandten vor dem Rathe ihre Auftraege auso-erichtet
hatten. Der Ratli hatte hierauf beschlossen, erstens den in A-
then versammelten Bundesrath zu veranlassen,, sich ueber das
Schreiben des Tyrannen schluessig zu machen und das Ergeb-
niss bei der Volksversammlung einzubringen; zweitens in
der naechsten Volksversammlung, zu welcher der Bundesrath
zugezogen werden sollte, durch die Proedren die fremden Ge-
sandten einfuehren, ueber die muendlichen Auftraege dersel-
ben verhandeln und das Gutachten des Rathes dem Volke
mittheilen zu lassen,, dass dem Dionysius und seinen Soehnen
die aufgezaehlten Ehren erwiesen werden sollten; der Rest
des Rathsgutachtens, welches bis Z. 41 reichte,, ist verwischt.
Die muendlichen Auftraege der syracusanischen Gesandten
beschraenkten sicli wahrscheinlich darauf, den Frieden in ver-
bindlicher Form zu empfehlen. Ueber diesen unverfaenglichen
Punkt hatte der Rath oline Zuziehung des Synedriums ein den
gemachten Eroeffnungen guenstiges Gutachten abgefasst. Ueber
die Grundlagen des Friedens hatte Dionysius ein Schreiben
erlassen. Hierueber mussten die Bundesgenossen gehoert wer-
den; der Rath hatte daher kein Probuleuma darueber abge-
fasst, sondern dem Synedrium uebertragen ein Gutachten ab-
zugeben, welches vor dem Volke die Stelle des Probuleuma

1 S. Busolt, Der zweite athenische Bund (im VII. Supplementbande der
Jahrb. f. class. Philol. ) S. 690; vgl. A. Schaefer Dem. u. s. Z. II S. 209 und

I S. 26.
 
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