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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Erstes Heft
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Köhler, Ulrich: Die griechische Politik Dionysius des Aelteren
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0029
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POLITIK DIONYSIUS DES AELTEREN

19

vertreten sollte1. Die erhaltene Inschrift aber ist unzweifelhaft
veroeffentlicht worden, um als Urkunde zu dienen ueber die
Dionysius und seinen Soehnen decretirten Ehren. Darauf wei-
sen auch die Kraenze hin, welche unter den Praescripten ein-
gemeisselt sind. Die bezueglichen vom Rathe eingebrachten
Antraege waren vom Volke genehmigt und, wie in andern
Faellen auch geschehen ist, der zu Grunde liegende Rathsbe-
schluss publicirt worden2. Welchen Erfolg sonst die Friedens-
botschaft des Dionysius gehabt hatte, ist aus der Inschrift
niclit zu entnehmen, laesst sich aber daraus schliessen, dass
der Congress zu Delphi zu Stande kam. Das Datum des De-
cretes beweist, dass der Congress nicht frueher als in den
letzten Tagen des Olympiadenjahres 102, 4 zusammengetreten
sein kann3.

1 Busolt laesst sowohl den Bundesralh wie den athenischen Rath ein
Gutachten ueber die Antraege des Dionysius abfassen, dem Volke haben ueber
dieselbe Angelegenheit zwei Gutachten oder TipoßouXeupia-ta vorgelegen. Dies
ist hoechst unwahrscheinlich. B. uebersieht, dass in dem Decret zwischen den
muendlichen Auftraegen der Gesandten und dem Schreiben des Tyrannen un-
terschieden wird. Unbegruendet und gewiss irrig ist es ferner, wenn B. be-
hauptet, die Proedren haetten den Bundesrath zusammenberufen und an den
Verhandlungen desselben Theil genommen. Die Proedren haetten in diesem
Falle instruirt werden muessen, denn dass sie als Mitglieder zu den Berathun-
gen der Bundesgenossen deputirt worden seien, meint auch B. nicht.

2 Nach der im Texte ausgesprochenen Ansicht waere anzunehmen, dass
sich die Praescripte der Inschrift aut’ die Volksversammlung bezoegen, in wel-
cher ueber die Antraege des Rathes verliandelt worden war. Die Beschaffen-
heit des Steines laesst keine sichere Entscheidung darueber zu, ob Z. 5 liinter
dem Demotikon noch die Formel eSoijev tvi ßouX-{i xat vw orJjjLti» stand. Unbedingt
nothwendig indess ist jene Annahme nicht.

3 Die bisherigen Erklaerungen der Inschrift sind entweder irrig oder
unvollstaendig. A. Schaefer a. a. 0. I S. 78, dem neuerdings Busolt gefolgt ist,
bezog dieseibe auf einen Friedensschluss zwischen den Athenern und Dionv-
sius. Eines solchen Friedensschlusses bedurfte es ueberhaupt nicht. Boeckh in
dem Commentar zur Inschrift liatte bereits riclitig erkannt, dass es sicb um
den Frieden mit den Thebanern handle. Nur die Mangelhaftigkeit der ihm vor-
liegenden Copie hat ihn verhindert die Erklaerung zu Ende zu fuehren. Holrn
hat den Versuch gar nicht gemacht die Inschrift fuer die Geschichte des Dio-
nysius zu verwerthen. Er erwaehnt sie nur als Beweis, dass dem Tyrannen
Ehren von den Athenern erwiesen worden seien, B. II S. 139. Dass Dionysius
den unzeitgemaessen Titel ßaaiXsus nicht gefuehrt habe, wie Holm an dieser
 
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