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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Erstes Heft
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Köhler, Ulrich: Die griechische Politik Dionysius des Aelteren
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0030

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20 POLITIK DIONYSIUS DES AELTEREN

Es hat sich herausgestelli, dass ausser dem persischen Ab-
gesandten auch Dionysius von Syracus die griechischen
Staedte zur Beschickung des delphischen Congresses ange-
trieben hatte. Die litterarischen Quellen erwaehnen Dio-
nysius nicht. Aber diese Berichte sind auch sonst duerftig
und ungenuegend. Daher ist auch das Urtheil der moder-
nen Historiker ueber die Genesis des Congresses verschieden
ausgefallen. Yon einigen ist angenommen worden, dass der
Satrap Ariobarzanes aus eigener Initiative und im eigenen In-
teresse, um sicli der Huelfe der Griechen bei semem nicht
lange Zeit spaeter erfolgten Abfall vom persischen Reiche zu
versichern, in Griechenland den Frieden zu vermitteln gesucht
habe* 1. Diese AnsichC die sich an den Xenophontischen Be-
richt ueber den delphischen Congress anschliesst, wird man jetzt
nicht mehiy wenigstens nicht in ihrem ganzen Umfange, auf-
recht erhalten. Mag Ariobarzanes sein eigenes Interesse imAuge
gehabt haben, die erste Anregung zu dem Vermittlungsversuch
muss von Griechenland ausgegangen sein. Man muesste sonst
annehmen, dass Dionysius um Ariobarzanes Plaene gewusst und
dieselben unterstuetzt habe, wozu man so viel ich sehe nicht
berechtigt ist. Grote deutet an, dass die Athener Ariobarzanes
angerufen haben koennten2. Er geht davon aus, dassdie Athe-
ner damals gerade mit dem Satrapen Verbindungen angeknuepft
gehabt haetten. Die Fassung des erhaltenen Decretes spricht
nicht fuer diese Annahme. Denn was von Ariobarzanes gilt,
wird auch fuer Dionysius gelten muessen. Die Verbindungen der
Athener mit Ariobarzanes werden erst von dem Vermittlungs-
versuch des letzteren datiren, in Folge dessen sowohl der Sa-
trap als sein Unterhaendler, ebenso wie Dionysius und seine
Soehne mit dem athenischen Buergerrecht beschenkt wurden 3.

Stelle nach Boecklis Vorgang angiebt, habe ich bereits frueher zu dem Raths-
beschluss vom J. 393 bemerkt.

1 So Curtius III S. 350. Vgl. Sievers Gesch. Griechenlands u. s. w. S. 283,3
und A. Schaefer Dem. u. s. Z. I S. 86.

2 B. V. S. 516.

3 Dem. g. Aristokr. $ 23.
 
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