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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Erstes Heft
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Köhler, Ulrich: Die griechische Politik Dionysius des Aelteren
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0033

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POLITIK DIONYSIUS DES AELTEREN

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ersten Preiss erhalten habe, und dass die Athener nach ihrer
Aussoehnung mit Sparta nicht lange gezoegert haben wuerden
durch einen Vertrag sich der syracusanischen Huelfe zu yersi-
chern. Meines Erachtens ergiebt sicli die Beziehung auf Dio-
nysius den Aelteren aus der Fassung der Inschrift. Das Decret
beginnt mit einer kurzen Belobigung des Dionysius wegen sei-
nes wohlwollenden Verhaltens gegen Athen: [e7tatveorai gsv Aio-
vuot]o[v t]öv 2tz.s'Xta[? äp^ovTa, QTt eaTtv ävr,p ä]y[a]0o; ztX.

Waere der juengere Dionysius gemeint, so wuerde dem Stile
dieser Urkunden entsprechend wahrscheinlich der Yerdienste,
welche bereits sein Yater um Athen gehabt hatte, gedacht, si-
cher aber wuerde Dionysius als der zweite sizilisehe Herrscher
dieses Namens durch Hinzufuegung des Namens seines Vaters
kenntlich gemacht sein. Ein Yertrag, der einfach auf Atovu-
otov tov StzsXta; äppvTa lautet, muss meines Erachtens, solange
nicht zwingende Gegengruende aufgestellt werden koennen,
auf den aelteren Dionysius bezogen werden. Aus diesem Grun-
de habe ich die Insclirift im Corpus inscriptionum Atticarum
in das Jahr Oly. 103, 1 gesetzt. Die Vertragsbestimmungen
sind die gewoehnlichen; das Buendniss soll fuer ewige Zeiten
gelten und fuer die Nachkommen (cx.yovoi) des Dionysius bin-
dend sein. Man koennte auch in dieser Bestimmung vielleicht
einen Beweisgrund erkennen, dass der Yertrag mit dem aelte-
ren Dionysius geschlossen sei; indess moechte ich kein grosses
Gewicht darauf legen. Eine sichere Bestaetigung der Ansetzung
der Urkunde wuerde vorhanden sein, wenn es sich beweisen
liesse, dass im dritten Abschnitt des Decretes, welcher die Be-
stimmungen ueber die beiderseitige Beschwoerung des Buend-
nisses enthielt, unter den syracusanischen Eidesleistern die
Soehne des Tyrannen genannt gewesen seien. Denn der zweite
Dionysius gelangte verhaeltnissmaessig jung zur Herrschafi
und der Vertrag koennte nur in die ersten Jahre derselben fai-
len. Indess laesst sich soviel ich sehe jener Passus nicht mit
Sicherheit herstellen. Kirchhoff hat denselben folgendermas-
sen gelesen :
 
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