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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Ein griechisches Gesetz über Todtenbestattung
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0153

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Ein griechiscbes Gesetz über Todtenbestattung.

Ueber die Bestattungsgebräuche der Griechen liegt uns
bekanntlich ein umfangreiches litterarisches sowohl als auch
monumentales Quellenmaterial vor, welches his in die ältesten
durch gleichzeitige Denkmale der Sprache und Kunst be-
zeugten Zeiten zurückreicht. Diese Saclilage und die Natur
des Gegenstandes haben bewirkt, dass jene Gebräuche verhält-
nissmässig häufig behandelt worden sind. Weniger aufgeklärt
sind wir darüber, wie sich die Gesetzgebung der griechischen
Städte zu der Todtenbestattung verhielt. Dass die griechische
Gesetzgebung sich auf dieses Gebiet erstreckte, steht ja durch
Zeugnisse fest, genauere Nachrichten darüber aber lagen, mit
Ausnahme einiger Bestimmungen aus den Solonischen Geset-
zestafeln und einem die Zeit der Trauer begrenzenden Gesetze
spaeteren Ursprunges aus einer kieinasiatischen Stadt, nocli
vor nicht allzulanger Zeit nicht vor.1 Zu diesen spärlichen
Zeugnissen ist eine auf der Insel K e o s aufgefundene Inschrift
neuerdings hinzagekommen, welche von Pittakis (E<p. dp^.
3527) herausgegeben., danacli von Bergk (Rhein. Museum
1860 S. 467 ff.) kurz besprochen und seitdem häufig ange-
zogen worden ist. Ich glaube einem mehrfach gehegten Wun-
sche entgegenzukommen, wenn ich eine genaue Abschrift des
mittlerweile in das Centralmuseum zu Atlien transportirten
Inschriftensteines liier vorlege, olme eine erschöpfende Behand-
lung des mit eigenthümlichen Schwierigkeiten umgebenen

1 Gesetz von Gambreion über die Trauer, von Böckli in die Zeit nach Alex-
ander dem Grossen gesetzt, C. I. G. 3562. Die Angaben über Sparta bei Plut.
Lvc. XXVII beruhen offenbar nicbt auf gesetzlichen Bestimmungen sondern
auf bestehender Sitte.
 
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