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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Ein griechisches Gesetz über Todtenbestattung
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0162

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146

GESETZ UEBER TODTENBESTÄTTUNG

treten dnrften, giebt das Gesetz von Iulis Aufschluss; der™
selbe hatte nemlich offenbar vorwärts seine Grenze in der
Reinigung des Hauses, welche nach der vorausgegangenen
Bestimmung am Tage naeh der e*<popa vorgenommen werden
sollte.

Z. 29—31: [t]ou; [g]ta[ivog£vou;] >.ou<70tg£vo[u;] tt.t-uai

x.a[9ap]ou; eivai*

Dass in Athen nach dem Begräbniss die Familienmit-
glieder aaöapgoü /aptv Waschungen vornahmen ist bezeugt zu
Ar. Nub. 838.

Die wie bereits bemerkt worden ist nach unten verstüm-
melte Insehrift ist in regelmässigen, keine Spur der Alter-
thümlichkeit mehr an sich tragenden Zügen mit den Zei-
chen des sogenannten ionischen Alphabetes geschrieben, weist
aber in der Verwendung der Zeichen Eigenthümlichkeiten
auf, dnrch welche das Denkmal auch in palaeographischer
Beziehung merkwürdig und belehrend wircl. Während nem-
lich das Zeichen H nie mehr für die Aspiration sondern nur
für das lange e verwandt wird, während ferner nicht nur lan-
ges und kurzes o in der Schrift durchgehend unterschieden
werden, sondern auch der Diphthong ov überall durch OY
wiedergegeben ist so dass das Zeichen O nur noch für das
kurze o verwandt wird, steht E nicht allein für den Diph-
thong et, sondern mehrmals selbst für langes e. Dieselbe In-
consequenz weisen drei andere von den mir im Original be-
kannt gewordenen kei'schen Inschriften auf. Die eine dersel-
ben ist, mit einigen Abweichungen, bereits von Pittakis in
der E<p. äp^. N. 3022 publicirt worden :

OEOKYAES: : APl^TAIXMOY

§4>poaithianeohkenaptas:

©sox.uA/i; ÄpiaTai/jxou [Ä]<ppo$mi äve9*wev äp£a;. Von derselben
Person existirt eine Weihinschrift an Asklepios, die ich, da
sie nichts neues bietet, hier nicht wiedergebe. Die 3te In-
schrift ist diese :
 
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