Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

DOI Heft:
Drittes Heft
DOI Artikel:
Köhler, Ulrich: Ueber zwei athenische Vertragsurkunden
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0210
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
190

ATHENISGHE VERTEAGSUUKUNDEN

müssen, aber aucli abgesehen davon sclieintmir die Differenz,
welclie zwischen der Inschrift und dem Plutarchiscben Be-
riclit besteht, nicht vollständig aufgeklärt zu sein. Indess
hierauf wird später zurückzukommen sein ; die Eide der
Athener und Chalkidier aber von den Ereignissen des Jahres
446/5 zu trennen und auf eine spätere Zeit zu beziehen ver-
bietet sich dadurch, dass es in dieser an einer passenden
Veranlassung fehlt. Mit Wahrscheinlichkeit würde nur an die
Zeiten despeloponnesischen Krieges bis zum Jahre 411 gedacht
werden könnenpn welchem letzteren Euböa,unterstützt von den
Peloponnesiern, sich der Herrschaft Athens entzog. Nun findet
sich allerdings eine Notiz, wonach Philochorus unter dem
Jahre 424/3 einen Feldzug der Athener gegen die Insel er-
wähnt hatte (in den Scholien z. Aristoph. Vesp. 718), allein
diese Nachricht unterliest "eüründeten Bedenken und ver-
dankt ihre Entstehung vielleicht nur einer missverstandenen
Stelle des Aristophanes V Ein Aufruhr in Euböa im Verlaufe
des peloponnesischen Krieges wäre ein so wichtiges Ereigniss
gewesen, dass Thukydides dasselbe nicht hätte mit Still-
schweigen übergehen können. Dazu kommt, dass die Euböer
nach einem 2ten Abfall unzweifelhaft eine härtere Behandlung
Seitens der Athener erfahren liaben würden als diejenige
war, über welche die Urkunde Auskunft giebt.

Die Definition der rechtlichen Stellung der Chalkidier zu
den Athenern nach ihrer Unterwerfunghatauszugehen von der
Eidesformel der Chalkidier (Z. 21-33). Diese verpflichten sicli
den Athenern treu zu sein, ihnen den Tribut zu zahlen, wel-
clien jene festsetzen werden, ihnen Zuzug zu leisten gegen
die Feinde und ihnen gehorsam zu sein (x.al T:eiaop.ai tco 3rJkaco
tco ’A6r,vaicov). Daraus ergiebt sich, dass die Chalkidier seit
dem Jalire 446 vertragsmässig U n t e r t h a n e n d es a t h e n i -

\gl. Müller-Strübing, Aristoplianes und die lristorisclie Kritik S. 75 ff.
Was Gelzer in Bursians Jahresbericht I S. 1001 ff. vorgebracht hat um die No-
tiz zu retten, indem er die Sacke auf eine in der einen oder andern euboei-
schen Stadt ausgebrochene « Meuterei » reduciren will, ist mehr gecignet die
bestehenden Zweifel zu verstärken als zu vermindern.
 
Annotationen