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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Drittes Heft
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Köhler, Ulrich: Ueber zwei athenische Vertragsurkunden
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0215
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ATHENISCHE VERTRAGSÜRKÜNDEN

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die Fluclit ergriffen, andere waren vielleichtzurück geblieben
und von den Chalkidiern geduldet, aher zu den Kriegskosten
herangezogen worden.

In dem Volksbeschluss war die Stellung der jetzt natürlich
wieder in den Besitz ihrer Ackerloose eintretenden Kleruchen
zu der chalkidischen Gemeinde neu geregelt, vielleicht auch
durch neue Gütereinziehungen ihre Zalil vermehrt worden.
Letzteres kann man wenmstens nach dem oben auss:eschriebe-
nen Plutarchischen Bericht vermuthen. In der vorliegenden
Fassung ist dieser Bericht freilich ungenau, weil er die Vor-
stellung erweckt, als wenn der Adel in Chalkis bis dahin
im ungeschmälerten Besitz seiner alten ererbten Stellung ge-
blieben sei. Die politische Macht sowie der Reichthum der
Hippoboten war bereits seit dem 6ten Jahrhundert gebrochen,
höchst wahrscheinlich hatten damals bereits die Meisten der
von den Athenern Depossedirten Chalkis verlassen, um im
Exil ihre Schmach zu verbereen und die Waffen zu schmie-

O

den zur Wiedererlangung ihrer verlorenen Besitzungen und
Vorrechte. Bei dem Aufstande von Böotien, welcher dem Ab-
fall von Euböa vorausging, war die euböische Emigration
(Eüßoswv (p’jyaSs? Thuk. I 113) betheiligC sie war es unzwei-
felhaft auch gewesen, welche nach dem Gelingen des böoti-
schen Unternehmens die euböischen Städte zum Abfall aufge-
rufen hatte. Nach dem Scheitern des Aufstandes war für diese
Männer ihres Bleibens in Chalkis nicht mehip es ist aber sehr
wohl möglich und nach dem bei Plutarch vorliegenden Be-
richte wahrscheinlich, dass andere Hippoboten von Anfang
an in Chalkis zurückgeblieben und auch wieder in den Besitz
von Grundstücken gekommen waren, über welche, weil sie
zu den Urhebern des Aufstandes gehört hatten, in dem Frie-
densinstrument Verbannung und die Einziehung ihrer Güter
verhängt wurde U Unter den Abgaben, welche die in Chalkis

1 Wenn man die Angabe bei Plutarch in ihrem ganzen Umfange aufrecht er-
halten wollte, so müsste man annehmen, dass die im 6ten Jahrliundert in
Chalkis angesiedelten Kleruchen nach der persischen Invasion nicht dahin zu-
 
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