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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Drittes Heft
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Lolling, Habbo G.: Die Insel Atalante bei Opus
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Röhl, Hermann: Zum Gesetze über Todtenbestattung
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0277

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Im Alterthum hine offenhar die kleine Insel mit dem nord-

O

östlieh von ihr gelegenen Theile Atalantes zusammen und bii-
dete so mit dem Isthmos und der südlich angrenzenden Küs-
te eine wohlgeschützte Bucht, an welcher die athenischen
Neorien und weiterhinauf die Festungswerke lagen; von
beiden sind uns wenn auch schwache (die meisten Blöcke
wurden für die erwähnten Häuser benutzt) so doch sichere
Reste übrig gelieben. Das Erdbehen zerriss den Isthmos, nahm
einen Theil der Befestigung weg, und die Mitte der Insel er-
hielt wie Straho sagt eine Durchfahrt. Diodors Irrthum
rührt wohl YOn der Flüchtigkeit her, mit welcher er seine
Quelle henutzte ; ein Isthmos wurde allerdings vom Erdbeben
durchbrochen, aher nicht ein solcher, der die jetzige Insel
Talandonisi mit dem Festlande verhand, wie Diodor es
darstellt.

Zum Schlusse noch die Bemerkung, dass auch das nördlich
von Talandonisi gelegene Inselchen Hag. Nikolaos im Alter-
thum benutzt worden ist. Das beweist die um die Südküste
desselhen herumgezogene antike Strandbefestigung, die hier
denselhen Dienst that, wie die Steilküste der übrigen Theile
der Insel.

H. G. LOLLING.

Zum Gesetze über Todtenbestattung.

(S. oben S. 139.)

Z. 6 ff. schlage ich vor zu lesen : s^cpspEtv iy x.7.tvr, o[te]vo-
[7Co5t xa]t p.r, x.x’Xutctsiv, ta S’ ö>[o]Tpp[sa t]oi[; siptaTjtot;. Dieses
xal xa'XuiTTEtv erkläre ich : « und die Bahre nichl durch
besondere Decken verhüllen. » Dass das zu icaMrcTsiv zu er-
gänzende Object xTuvrv ist, nicht etwa töv ftavovxa, geht aus
dem ganzen Zusammenhang hervor. Dass die Bahre nicht
Yollständig unverhüllt hleiben soll — Yvie man annehmen
müsste, wenn man nur bis jtaMwTsiv liest — lehrt erst das
 
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