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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Drittes Heft
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Röhl, Hermann: Zum Gesetze über Todtenbestattung
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Berichtigung
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0278

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■256

MISCELLEN

Nachfolgende., in dem angeordnet wird, dass die drei Decken des
Leichnams auch tiber die Bahre herüberhängen sollen. Der
Ausdruck dieses Paragraphen ist zwar Missdeutungen nicht
ausoesetzt, zeint aber eine in alten Gesetzen nicht seltene Un-

O 7 O

beholfenheit L

H. ROEHL.

Berichtigung.

Die ohen S. 135 als unedirt hezeichnete Inschrift ist wie
ich nachträglich hemerkt hahe nach einer unvollständigen
Abschrift und mit ungenauer Angabe des Fundorts aus Pou-
quevilles Reisewerk abgedruckt im C. I. G. 198.

H.G.L.

(November 1876.)

1 [lch glaube, dass der obige Vorschlag das Richtige getroflen hat, nur wird
statt apepoUoSq im engeren Anschluss an die überlieferten Reste zu setzen
sein o?bi]vö[jto8i]. — U K.]
 
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