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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Viertes Heft
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Köhler, Ulrich: Ueber den auswärtigen Besitzstand Athens im zweiten Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0286

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BESITZSTAND ATHENS

des 2ten Jahrhunderts den Athenern gehört hat. Die Naclr-
richten des Valerius Antias werden jetzt in einem gunstigeren
Lichte erscheinen. Für die Glaubwürdigkeit derselben ist das
Fehlen von Lemnos in dem Verzeichniss der römischen Schen-
kungen fast noch bedeutunesvoller ais das Vorkommen von
Paros. Läge eine Confusion der Zeiten nach dem zweiten und
dritten makedonischen Kriege vor, so wtirde Lemnos, die be-
kannteste unter den athenischen Besitzungen schwerlich fort-
geiassen worden sein. An sich betrachtet aber ist das eine
Facturn, dass die Römer die insel Lemnos nach dem zweiten
Kriege mit Makedonien für frei erklärt und den Athenern vor-
enthalten haben, ebenso auffailend wie das andere, dass sie
ihnen die insel Paros überlassen haben. Die Gebiete, welche
im zweiten Jahrhundert sich im Besitze Athens befunden ha-
ben (Lemnos Imbros Skyros Paros Delos Salamis und Ha-
liartos), hatten in der Mehrzalil den Athenern in früheren
Zeiten gehört; sie hatten ihre Ansprüche darauf nie aufgege-
ben, Ausgenommen hiervon sind nur Haliartos und Paros.
Das Gebiet von Haliartos war iimen als herrenloses Gut über-
lassen worden, nachdem die Stadt zur Strafe dafür, dass die
Bürgerschaft im dritten makedonischen Kriege für Perseus
Partei ergriffen hatte, von den Römern zerstört und die Ein-
wohner hingeschlachtet oder in die Sklaverei verkauft worden
waren. Paros aber wurde den Athenern mitsammt den Be-
wohnern überwiesen, ohne dass jene alte Eigenthumsrechte
auf die Insel geltend machen konnten. Darüber dass Lemnos,
eine der ältesten Besitzungen der Athener, ihnen nach dem
Kriege mit Philipp, an dem sie als Verbündete der Römer
Theil genommen hatten, nicht restituirt worden sei, haben
sich schon Andere verwundert. Man hat daraus geschlossen,
dass die Insel längere Zeit, vielleicht schon seit dem vierten
Jahrhundert, den Athenern entfremdet gewesen sein müsse,
so dass deren Eigenthumsansprüche als verjährt angesehen
werden konnten 1

1 S, Kirchhoff iin Hermes I s. 227.
 
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