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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Viertes Heft
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Köhler, Ulrich: Ueber den auswärtigen Besitzstand Athens im zweiten Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0288

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-262

BESITZSTAND ATIIENS

nacli seiner Befreiung im Besilz cler drei Inseln gewescn sei,
fmde icli in folgenden Thatsachen. Dass die Verfassung der
Kleruchengemeinden I)is auf ciie unteren Beamtenstellen cler
Yerfassung des athenischen Gesammtstaates nachgebildet war,
lasst sicli jetzt an \iclen Beispielen nachweisen. Nun ist in
den späteren Beschlüssen der Kleruchen der mit der Auf-
zeichnung 1 heauftragte Beamte der ycaggaTsu; to~j A/gou. Die-
ser Beamte erscheint in den Beschlüssen des athenischen \ oI-
kes so viel ich habe feststellen können zuerst in den Jahren
nach 307, eine Neuerung die mit der damaligen Wiederher-
stellung der demo'kratischen Verfassung zusammenhängen
mas;, verschwindet aber in Athen schon bald nach dem An-
fano- des fol^enden Jahrhunderts 2. Hieraus schliesse ich, dass

O O

die Klerucheninseln in der Zwischenzeit Athen zugewandt ge-
wesen sind 3. Allein Athen war damals niclit mehr im Stan-
de seine Besitzungen im thrakischen Meere zu behaupten;
bald nachher fmdenwir Lemnos in der GewaltdesLysimachos,
der, obwohl er in der letzten Periode seines Lebens gelegentlich
den Gönner Athens spielte, die attischen Kleruclien nichts-
destoweniger tyrannisirte. Daher wurdeSeleukos, als ergegen
Lysimachos heranzog (283 \. Ch.) und seine Truppen von der
Insel vertrieb, als Befreier beo-rüsst, und noch unter seinen
Nachkommen huldigten die Kleruchen den Seleukiden 4.

Als Attika in Folge des chremonideischen Krieges(c. 266 —
262 v. Ch.) von makedonischen Truppen besetzt wurde,

1 Der ypaij.[j.aisu' xoij Säuoo ist genannt in Decreten der Klerucben von He-
pliästia auf Lemnos (C. I. A.II 592) und von Skyros (Revue archeol. 1873 I S.
177) ; ausserdem in Beschlüssen cler salaininischen Kleruchengemeinde (C. I. A.
II 594. 595 und öfter). In dem einzigen Decret der imbrischen Kleruchen, wel-
ches bis jetzt bekannt geworden ist (Ber. der Berl. Akad. 1855 S. 628 = 1865
S. 121), wird der Sclireiber nicht genannt. (Gelegentlich bemerke ich, dass Z.
20 des imbrischen Decretes unter ajj.t^ptei'a Sclrmirgelgruben zu verstehen sein
werden von otxtpü).

2 Vgl. zu C. I. A. II 273 und 415.

von Imbros ist ausdrücklicli überliefert, dass es Antigonos, der die Insel
besetzt gehalten lialte, im J. 307 an die Athener zurückgab, Diodor. XX 46 4.

4 Phylarch bei Athen. VI p. 254, vgl. Droysen Hellenismus II S. 353 Anm. 31.
 
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