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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Erstes Heft
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Lolling, Habbo G.: Symmachievertrag der Phoker und Böoter
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0033

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VERTRAG DER PHOKER UND BOEOTER

23

Text der Übersetzung folgen., in welchem das vom Sinne
Geforderte eingeklammert ist. Nach dem, was oben über solche
Verträge im Allgemeinen bemerkt ist, kann man urtheilen, ob
die Reihenfolge der Bestimmungen des Vertrags nach Anlei-
tung des Gegebenen im Wesentlichen richtig wiedergegeben
ist : (( (Wenn die Böoter und Phoker etwas bei einander) de-
poniten wollen, (so sollen sie für Einfuhr und) Ausfuhr
Zollfreiheit haben, wenn sie aber vom Deponirten im Lande
(des Andern) verkaufen, so sollen sie den gebührenden Zoll
(nach) bezahlen, wie es die einheimischen Gesetze vorschrei-
ben (d. h. nach dem darauf stehenden Procentsatz) )). Das
Folgende ist weniger klar, man erwartet etwa : (( Diese Be-
stimmungen gelten für das Deponirte und was daraus hervor-
geht (in der Hermiasinschrift T& sx i-o-j-rMv ysvogsvx, in der
kretischen ot xxp7roi, der junge Nachwuchs) )). Fragmentarisch
ist das in Z. 6-7 Enthaltene : et Für alles Andere_ sollen
die Boioter und Phoker von einander_ erhalten B. Von hier
an wird wieder alles verständlich : «: Es soll den Böotern
und Phokern erlaubt sein zu verbessern, was beide in ge-
meinschaftlicher Berathung für nöthig halten. Es sollen aber
jedes Jahr (sowohl die an der Spitze jeder der beiden Völker-
schaften) als an der jeder Stadt stehenden Behörden einen
Schwur leisten, die der Böoter in Onchestos, die der Phoker
in Elateia; es sollen aber die Böotarchen (für jede Stadt ein-
zeln) von den Strategen, die Strategen aber und die städtischen
Behörden von den Böotarchen vereidigt werden, das Opfer-
thier aber der jedesmal Beeidigte stellen. B Hier folgt K der
Eidschwur B, in welchem Zeus König und Hera Königin *
von Lebadeia, Poseidon von Onchestos und Athena von Ela-
teia (die Athena Kranaia), also die angesehensten Gottheiten
beider Landschaften (der delphische Apollon gilt hier somit
nicht als eine Hauptgottheit von Phokis) angerufen werden.
Die Schlussformel kehrt auch in G. 7. Cr. 1 1570 in einer In-
schrift aus dem Amphiareion und wahrscheinlich ebd. 1568

* Die "Hoa ßxTtXstK ist idenlisc!) mit der "Dpa ßaTtXü ia C. f. Gr. t 1 603.
 
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