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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Phialai exeleutherikai
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0187
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173

genannt. Ferner kommt es vor, dass in mehreren aut
einander folgenden Abschnitten an der zweiten Stelle dieselbe
Person genannt ist. Das Gewicht der Schalen beträgt unver-
änderlich 100 Drachmen.
Auf keinem der bekannten Fragmente ist die Überschrift
erhalten, welche über die Veranlassung und die Zeit der Ur-
kunde, ferner über die Behörde, von der sie ausgegangen
war, Aufschluss geben musste. Dass es Verzeichnisse ge-
weihter Schalen sind, die uns voriiegen, haben Rangabis
und Curtius erkannt; über die Veranlassung der Weihung
gehen die Ansichten auseinander. Rangabis, an den bekann-
ten Gebrauch von <x7uo<puyE?v in der gerichtlichen Sprache an-
knüpfend, vermuthet, die Schalen seien von Leuten geweiht
worden, welche in Anklagezustand versetzt und frei ge-
sprochen worden waren. Diese Aulfassung ist sicher
falsch; wenn man auch von andern Gründen, welche da-
gegen sprechen, absehen wollte, so würde sie deswegen allein
zu verwerfen sein, weil sie den Gegensatz zwischen Bürgern
und Nichtbürgern, der unmöglich zufällig sein kann, uner-
klärt lässt. Anders Curtius. Dieser erkennt in den Weihenden
gewesene Sklaven, die ihren Herren entlaufen seien. Er
vermuthet, die Entlaufenen haben in einem Asyl Schutz ge-
funden und unter der Bedingung die Freiheit erlangt, der
Schutzgottheit des Asyls ein Weihgeschenk darzubringen.
Hier ist unzweifelhaft richtig gesehen, dass die Stifter der
Schalen frei gewordene Sklaven sind. Auf diese Auffassung
führen die in den Listen selbst enthaltenen Angaben mit
grosser Wahrscheinlichkeit hin und bestätigt wird dieselbe
durch die nachstehende Stelle aus einer unedirten Übergabs-
urkunde der Schatzmeister der Athene :
[ - - Ü^ptxL xpjyjpx? TpSt^ ,
[x<; ETJOLTQCXVTO Tx][A^ (ä E77!, 'A-
xp^OVToU EX T<DV (psx^C)-
[v T&V E^s).E'jQEp]^X(DV, X^ AtOgE-
 
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