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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Szántó, Emil: Zur Geschichte von Thasos
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0083

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ZUR GESCHICHTE VON THASOS

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Thasos. Nachdem diese Insel endgiltig durch Kimon dem de-
lisch-attischen Bunde gewonnen worden war, blieb sie wegen
ihres Goldreichtums ein wertvoller Besitz Athens, ebenso aber
seitdem Brasidas den Kriegsschauplatz in die nördlichen Bun-
desstädte Athens verlegt hatte, ein von den Lakedämoniern
begehrtes Gut (Thuk. IV 105,1). Als aber im Jahre 411 in
Athen die Oligarchie der Vierhundert zur Herrschaft gelangte,
sandte Peisandros den für Thrakien bestimmten Archonten
Dieitrephes nach Thasos, um auch dort eine Oligarchie ein-
zurichten (Tliuk. VIII 64). Natürlich täuschten sich die athe-
nischen Oligarchen in ihrem Vertrauen auf die Bundestreue
der thasischen, denen sie zur Herrschaft verholfen hatten, denn
diese knüpften mit Sparta Unterhandlungen an, riefen die oli-
garchisch und athenerfeindlich gesinnten Verbannten zurück
und fielen von Athen ah. Nach dem Sturze der Vierhundert
in Athen entstand auf der Insel ein Aufstand, in dessen Ver-
lauf der lakedämonische Harmost Eteonikos verjagt wurde
(Xen. Hell. I 32) und einige Zeit nach einem Kriege, über
dessen Einzelheiten wir fast gar nicht unterrichtet sind — nur
die Inschrift C. I. A. IV S. 15 Nr. 51 lässt einiges erraten —
Hessen die Tbasier, die also die Demokratie wieder hergestellt
hatten, unter dem Befehle des Ekphantos den Thrasybul mit
seinen Truppen in die Stadt (Dem. Lept. c. 59), welche nun
wieder athenisch ward. Jener Ekphantos, welcher den Athe-
nern dieThore geöffnet hatte, wurde, wie wir aus Demosthenes’
Leptinea erfahren, nebst seinen Genossen von den Athenern
mit der Atelie beschenkt und es scheint mir kein Zweifel,
dass jener Volksbeschluss (C. I. A. II 4), in welchem einer
Anzahl von Personen, die Köhler aus ihren Namen als Tha-
sier erkannt hat, Privilegien verliehen worden sind, da an
ausgezeichneter Stelle derselben der Name ''Ey.cpavoi^ vorkommt,
ebenjener von Demosthenes gemeinte Beschluss ist, wie neuer-
dings auch Foucart {Bull, de corr. hell. 1888 S. 164) be-
merkt hat. Die Verleihung jener Privilegien muss zwar unmit-
telbar nach dem Wiedergewinne der Stadt erfolgt sein und da
die Inschrift nacheuklidisch ist, muss sie entweder überhaupt
 
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