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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Szántó, Emil: Zur Geschichte von Thasos
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0090
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ZUR GESCHICHTE VON TH AE OS

Schwierigkeit besteht zunächst nicht, da wir über die Chro-
nologie der Reisen Polygnots zu wenig unterrichtet sind; eine
Notwendigkeit besteht freilich auch nicht. Dass der Name
Kkvw^o?, welcher auf demselben Steine, aber nicht derselben
Columne steht, erst mit alexandrinischer Zeit in Thasos mög-
lich sein soll, ist eine Behauptung, deren Richtigkeit ich nicht
zu controliren vermag und die ich daher ausser Betrachtung
lasse, aber desshalb noch nicht glaube.

Ich betrachte es daher als eine Thatsache, dass die thasi-
schen Theorenfasten weit ins fünfte Jahrhundert zurückreichen
und lasse es unentschieden, wie es unentscheidbar ist, wa-
rum dieselben erst so spät auf Stein geschrieben worden sind.

Unstreitig fällt in die Zeit jener Yerfassungswirren am Aus-
gange des fünften Jahrhunderts eine Inschrift, welche von
Hicks nach einem Abklatsche Bent’s im Journal of hellenic
studies VI11 S. 401 ff. publizirt und ebendort besprochen
worden ist. Nach Ilicks ist dieselbe die Urkunde der Ein-
setzung der Oligarchie auf Thasos unter dem athenischen Ar-
chonten Ivallias I und enthält unter anderem die Bürgerrechts-
verleihung mit Erlassung der gesetzlichen Voruntersuchung
an die heimkehrenden Flüchtlinge der oligarchischen Partei.
Diese Flüchtlinge können keine anderen sein als jene Lako-
nerfreunde, deren Rückkehr Thukydides als die Folge der
Einsetzung der thasischen Oligarchie bezeichnet, welche ein
Zeugniss für die Kurzsichtigkeit der Politik der athenischen
Oligarchen sein soll. Dieser Fehler müsste aber um so schwe-
rer wiegen, als nach Hicks’ Ergänzungen die athenischen Oli-
garchen das neue thasische Gesetz mitbeschworen, also die
Rückberufung der Athenerfeinde nicht nur nicht zu verhindern
vermochten, sondern direct beförderten. Z. 19-21 ergänzt
nämlich Hicks: opzov Se öpöcai rcccvTac, ’A|[9y)vouou? tou<;] cAiyap-

ttaTaGT7)cravTa? x,|[ai öpiocrai tou 8]t){/,ou ov a.v r\ ßouXv) cruy-
ypa^TR. Hiebei fällt auf, dass die Verfassung einerseits von den
Athenern, unter deren Schutz sie eingerichtet wurde, anderer-
seits aber nicht von den thasischen Beamten, sondern von be-
liebe aus dem Volke ausgewählten Männern beschworen wer-

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