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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Judeich, Walther: Inschriften aus Karien
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0281
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INSCHRIFTEN AUS KARIEN

271

phyle durchaus überein. Die Phyle besitzt einen eigenen Gott,
den Zsu? TapßeeruTöv (Z. 9 f. 13. 22), wie die Otorkondenpbyle
den Zsu? ’OTwpxovSswv oder Zeu? ’Ocoyöjc; (Wadd. z. LW. 361
vgl. 403. 413. 415 Bull, de corr. hell. XII S. 23. 27). Die-
sen Zsu<; 'Yap^scruTwv haben wir wol mit dem Zs'uq ÜTpxTtoi;
(Z. 5 f.) gleichzusetzen, denn es ist wahrscheinlich, dass als
Antragsteller für die dem Zeus der 'YapSecuTal zu gute kom-
menden Gaben gerade dessen Priester auftritt. Zeus Stratios ist
uns als der in Labranda bei Mylasa verehrte Gott auch sonst
bekannt vgl. Waddington zu LW. 342.

Ferner finden sich xccpüou und oKovopot (Z. 18 f.), wahr-
scheinlich auch je zwei (vgl. LW. 404 Bull, de corr. hell.
VII S. 25) als Phylenbeamte, ausserdem die (hx.acTcd und der
vogoöuXaH als überwachende Staatsbeamte (vgl. LW. 414 Bull,
de corr. hell. V S. 107. 112 ; für Olymos LW. 327. 336. 338
Athen. Mitth. XIV 370). Der ap^wv (Z. 2) erscheint in der Phy-
lenversammlung hier zum ersten Male: es ist der Vorsitzende
(vgl. LW. 394) und zwar offenbar derselbe, welcher, wie
Waddington z. d. St. scharfsinnig vermutet hat, in der Volks-
versammlung die Phyle vertritt und abwechselnd mit seinen
beiden Collegen von der Otorkonden- und der dritten Phyle
den Vorsitz führt.

Endlich aber haben die einzelnen Phylen unter Umständen
zu denselben Zeiten getagt und zwar regelmässig tcdc, äppu-
pecixts d. h. also nicht sowol an den Wahlen der Phylenbeam-
ten als an denen der Staatsbeamten, die immer in der Mitte
des Monats Xandikos stattgefunden zu haben scheinen (vgl.
Waddington zu LW. 403). Der Stephanephoros, unter den
die Phylenversammlung noch fällt, ist wahrscheinlich der ab-
gehende; im neuen Amtsjahr sollen die beschlossenen Verfü-
gungen in Kraft treten. Den Beweis für dieses gleichzeitige
Tagen der Phylen liefert die Inschrift LW. 408, ein Beschluss
der Otorkondenpbyle, welcher von demselben Tage, dem 18.
Xandikos, stammt, wie die vorliegende Urkunde.

Danach lässt sich der Name des Stephanephoros Avri-arpoc
’AttoZXwvio'j mit Sicherheit ergänzen, und mit diesem Namen
 
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