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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 15.1890

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Wilhelm, Adolf: Inschriften aus Thessalien
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https://doi.org/10.11588/diglit.29171#0298

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288

INSCHRIFTEN AUS THESSALIEN

Apollon lvoropaios Z. 4 ; ikitolion oder erst sein Sohn wird,
wie der Stratege Menandros Nikias’ Sohn aus Korope (s; Wol-
ters Athen.Mitth. XIV S.54),das Bürgerrecht der Bundeshaupt-
stadt erlangt haben. Aus diesem Sachverhalt geht hervor, dass
die drei Inschriften, in welchen Demetrios Aitolions Sohn aus
Demetrias erscheint, jünger sind als der Beschluss über das
Orakel des Apollon lvoropaios. Sonstige persönliche Beziehun-
gen fehlen bis auf eine: der Z. 4 f. genannte ’Apt<7T03tpdcT7)<;
’AptffTap^ou und der ApGrap^o? ’ApurToxpaTou der Inschrift
Athen. Mitth. VIII S. 339 Z. 8 werden im Verhältnisse von
Vater und Sohn stehen, ohne dass sich, soviel wenigstens ich
zu sehen vermag, entscheiden liesse, welcher von beiden der
Vater ist; die Inschriften können zeitlich keinesfalls weit von
einander entfernt sein, da, wie schon erwähnt, in beiden De-
metrios in Amt und Würden erscheint. Der Versuch, aus der-
artigen Beziehungen weitere Schlüsse auf die zeitliche Abfolge
der Magneteninschriften zu ziehen, scheint mir vorläufig zu
keinerlei gesicherten Ergebnissen zu führen ; als ohne weite-
res kenntlich steht die Thatsache fest, dass die Inschriften der-
selben Epoche, nämlich den letzten Jahrzehnten der Freiheit
Griechenlands angehören. Hat sich ermitteln lassen, dass die
Psephismen, in denen Demetrios Aitolions Sohn erscheint und
das Psephisma für Hermogenes die jüngeren Stücke der gan-
zen Gruppe sind, so ist damit sehr wohl die einzige Beziehung
zu vereinigen, welche zur Zeit die Magneteninschriften und
auswärtige Urkunden verbindet1. Der in dem Psephisma für

8o[a]0M [8s TO ^rf®ta[xa xot? äst] aipE07]<iO(J.£VOi; p.sxä xauxa axpaxrjyot? [xat vojj-oo'J]-
Xaciv vop.o0scn'a; xa(?)tv (TAXI N der Stein) 'i/o'/; vgl. Z. 15 IT. desselben Be-
schlusses und die Schlussbestimmung der Inschrift von Budrun Le Bas, Asie
mineure 90 (C. /. G. 3062) : sv)(apay 07]vai 8s xo'8s xo sv xw Osaxpcp xou Aio-

vuaou vo'aou xa^v s'/ov. Das Verbum -apaxoXouOstv wird man auch in der In-
schrift C. I. A. II 464 Z. 13 (vgl. II 551 Z. 92, 552 oZ. 6) herzustellen haben.
Von dem Mezieres’ sehen Bruchstück der Orakelinschrift (Ia bei Lölling)
giebt Ntxo'Xao? ’I. Mayvr,; in dem S. 286 Anm. 1 angeführten Schriftchen eine
bisher nicht berücksichtigte, vollständigere, freilich auch nicht genügende
Abschrift.

1 Löllings Vermutung AsXxiov 1889 S. 41 L dass G. /. A. II 551 Z. 63 der
Name des aus zwei Magneteninschriften bekannten L^poA-paTo; 'IaxijaEou zu
 
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