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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 35.1910

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[Heft 1-2]
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Sundwall, Johannes: Eine neue Seeurkunde
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https://doi.org/10.11588/diglit.29170#0064
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J. SUNDWALL

zelnen Summen der vier Hauptrubriken des besonderen
Teils und die Zusammenziehung aller zu den im allgemeinen
Teil verzeiclmeten Gesamtsummen umfasste. Den Schluss
dieser Recapitulation haben wir nun in II 794 Col. b, Z. 1-39.
Ich verweise hierzu übrigens noch auf Köhlers Beschreibung
von II 794: marmor—a parte superiore et sinistra ita compa-
ratum est, ut ab his partibus alias tabulas cum eo coniunctas
fuisse suspiceris.

Es erübrigt noch, die Col. a in II 794 zu erklären. Dass
sie eine Aufzählung der hölzernen Geräte der Schiffe, die im
Hafen von Zea lagen, enthält, hat der Herausgeber der In-
schrift gesehen (AM. V 1880,48). Köhler macht im Corpus
die Bemerkung: naves, quae in his designantur, sub divo,
armamenta vero in navalibus reposita fuisse probabile est.
Es finden sich aber einige von den Schiffen des Zeahafens,
für welche hölzernes Gerät II 793 Col. c aufgeführt wird, in
II 794 Col. a wieder; und da nach Böckhs Auseinander-
setzung (a. a. O. 308 f.) an ersterer Stelle das hölzerne Gerät
mit Ausnahme desjenigen verzeichnet wurde, welches zu den
im Freien liegenden Schiffen gehörte, so können die an
letzterem Ort aufgeführten Schiffe nicht von diesen sein.

Nun ist zu bemerken, dass die hier aufgeführten Geräte
nicht bei denselben Schiffen in II 793 Col. c zu finden sind.
Dies kann nur dadurch erklärt werden, dass II 794 Col. a
eine. Übersicht dessen ist, was jedem Schiffe fehlte. Dass
auch das Fehlende aufgeführt wurde, zeigt II 791. Diese
Übersicht des Fehlenden in II 794 Col. a gehörte zweifellos
auch zu der Recapitulation des Inventars II 793.

Nach diesen Erwägungen glaube ich die Behauptung wa-
gen zu können, dass die beiden Urkunden II 793 u. 794 zusam-
men als die Übergabe der Werftaufseher von 357/6 (01.105,4)
zu betrachten sind. Was schliesslich IG. II 803 u. 804 betrifft,
so hindert nichts anzunehmen, dass die erstere von den Auf-
sehern d. J. 341/0 (01.109,4), die letztere von denen d. J. 333/2
(01.111,4) bei ihrem Amtsantritt abgefasst worden ist (vgl.
zu der Datierung der letzteren Köhler, AM. IV 1879, 80).

Bei den späteren Urkunden steht es allerdings fest, dass
sie auch aus anderen Jahren als einem vierten Olympiaden-
 
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