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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 35.1910

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Walter, Otto: Ein Denkmal des Metercultes in Sophia
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https://doi.org/10.11588/diglit.29170#0153
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EIN DENKMAL DES METERCULTES IN SOPHIA

141

Filow will (S. 255) aus Z. 9-1 1 schliessen, dass das Sub-
ject ein Verein sein müsse, da ein derartiger Zusatz bei Pri-
vatbauten (worunter er offenbar von Einzelpersonen unter-
nommene Bauten versteht) nicht gebräuchlich sei. Bezüglich
des mit Sicherheit zu ergänzenden zweiten Teiles des Zu-
satzes, der uns von einer Handlung durch einen Priester be-
richtet — ob fecit das zugehörige Prädicat ist und es sich
wirklich um einen Bau handelt, bleibt zunächst fraglich—, ist
Filows Schluss sicher unberechtigt, da sich eine solche Wen-
dung, auch wenn das Subject eine Einzelperson ist, häufig
findet, in der Form dedicavit oder dedieatum per . . . oder
ähnlich, aber auch ohne neues Verb (z. B. CIL. VI 369);
speciell in Taurobolien - Inschriften ist dies typisch (Zippel,
Festschrift für Friedländer 506; z. B. Dessau Nr. 4099. 4155).
Es bleibt uns also nur mehr der erste Teil: cur(ante) ....
Tyjjranno. Erkennen wir auch die von Filow behauptete
Tatsache, dass curare auf Stellvertretung für einen Verein
hinweisen müsse, als richtig an, obwohl auch Ausnahmen
Vorkommen (z. B. CIL. VI 45. 414), so dürfen wir doch nicht
vergessen, dass diese Worte ja nur ergänzt sind und diese
Ergänzung, wenn auch möglich, doch keineswegs sicher ist.
Mir scheint vielmehr eine andere wahrscheinlicher, nämlich
et Atti Menoty]|ranno, was auch bei der oben angenommenen
Breite der Inschrift vollkommen Platz findet, zumal wir hier,
bei einem Nachtrag, nicht allzu strenge Anforderungen stellen
dürfen. Gerade dieser Gott wird ja so oft neben Magna mater
in Inschriften genannt; auf specielle Fälle, so bei Taurobolien
oder Dendrophorien, werde ich später noch zurückkommen.
Auf andere Schwierigkeiten, die sich bei Filows Ergänzung-
ergeben, so z. B. Verstösse gegen die sonst so regelmässige
und decorative Schriftanordnung, will ich nicht eingehen.

Was endlich den Kaisernamen betrifft, so wird Filow mit
der Bestimmung auf Hadrian wohl recht haben; allerdings
wäre es auch möglich, Titi Aelii] j Hjadriani Antonini Pii zu
ergänzen, wofür aber nach unseren früheren Ausführungen
der Platz nicht reicht. Wenn wir in Z. 3 H[adriani Aug(usti)
lesen, so stimmt dies sehr gut zu fec. in Z. 9 und auch Z. 2
entspricht dem, wenn wir Caes(aris) schreiben.
 
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