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Böttiger, Carl August [Hrsg.]
Amalthea oder Museum der Kunstmythologie und bildlichen Alterthumskunde — 3.1825

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VI
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Meyer, Heinrich: Fortsetzung der Bemerkungen über antike Denkmale von Marmor und Erz in der florentinischen Gallerie, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.9753#0265
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209

Ausnahme einiger etwas schwerfällig erscheinender Theile
nicht zu tadeln. Ein Urtheil, welchem wir unbedenklich
beipflichten.

Taf. CXLI. enthält das Brustbild der Isis, dem eine
numidische Henne zur Kopfbedeckung dient. Ferner, der
Kopf einer Minerva mit einem als Eule gestalteten Helm.
Beide Denkmale sind ehern, gehören zwar auch zum flo-
rentinifchen Museum, werden aber weniger um ihrer selbst
willen als zur Erklärung der vorhin angeführten Apotheose
des Bacchus mitgetheilt.

Taf. CXLII. CXLIII. und CXLIV. Die Ara des
Augustus. Auf ihrer Vordem oder der Hauptseite ist
Augustus selbst gebildet, stehend als Augur; ihm zur
Rechten, ein junger Mann mit der Toga bekleidet, wel-
chen der Ausleger für den Cajus Cäsar, jüngern Sohn
des Agrippa und der Julia halt; zur Linken der Haupt-
figur steht eine weibliche, wahrscheinlich eben die gedachte
Julia, Tochter des Augustus, Gemahlin des Agrippa und
Mutter des Cajus Casar darstellende Figur; auf der einen
schmalen Seite der Ara, erblickt man zwei Laren, be-
kränzt, leicht und kurz gekleidet, jeder hält in der einen
Hand ein Trinkhorn und in der andern der Erste eine
Schaale, der Zweite einen Krug. Die entgegengesetzte
schmale Seite ist mit der Victoria und einem Sieges-
zeichen geziert; die hintere Seite mit einem großen Eichen-
kranz, zwei Lorbeerbäumen, einer Opferschaale und einem
Krug. Es hat dieses Denkmal zu mehreren gelehrten Er-
klärungen Anlaß gegeben. Die Arbeit an demselben und
ihr Kunstverdienst ist, man mag nun die architektonischen
Zierathen oder die Bilder betrachten, von gutem, dem
augusteischen Zeitalter wohl angemessenen Geschmack; in-
dessen kann nicht geleugnet werden, daß andere eben daher
rührende Denkmale mit mehrerem Fleiß und größerer Kunst
ausgeführt sind.

Amalthea III.

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