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Böttiger, Carl August [Editor]
Amalthea oder Museum der Kunstmythologie und bildlichen Alterthumskunde — 3.1825

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VII
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Böttiger, Carl August: Archäologische Korrespondenz
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https://doi.org/10.11588/diglit.9753#0416

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359

zweite Abschnitt beschäftigt sich mit einer genauen Perlustratio
der Straßen und Privatwohnungen innerhalb der Stadt.
Voraus Bemerkungen über die mit dem Pinsel roth ange-
malten Mauerschriften, den Namen der Hausbesitzer, alle
im Accusativ (wobei natürlich ein Satz, z. B. hic habi-
tare, scito oder etwas ähnliches zu ergänzen ist) und aller-
lei Ankündigungen enthaltend. Nun durchwandelt man an
der Hand des wohlunterrichteten Führers die zwei Haupt-
gassen, die bisher aufgedeckt wurden, bis zum Forum und
zum Theater, nebst den kleinen Quergassen, indem man
immer die Nummer auf dem Plan vergleicht, mit man-
nichfaltigen Belehrungen und Berichtigungen von Seiten des
Verfassers. Vorausgeschickt werden interessante Betrachtun-
gen über die Bauart im Allgemeinen (wo der Verfasser bei
Angabe der verschiedenen Steinarten als Kenner spricht), über
Mosaiken und Wandgemälde. Sie sind, wie hier aus Ver-
suchen bestätigt wird, a tempera gemalt. Wohl möchte
man hier über die Bestandtheile der Farben selbst die Haupt-
resultate der chemischen Untersuchungen von Chaptal und
Davy mitgetheilt zu sehen wünschen. *) Allein, die

seiner Gemalin aufgegrabene Hypogüum, mit den zwei völlig er-
haltenen Skeletten, wovon das eine noch ein Kinderskelet an der
Seite liegen hatte, und mit dem noch trinkbaren (?) Wasser in einem
Gefäß befindet. Wenn nur erst die Epochen und Völkerstamme, wann
und wo Begraben oder Verbrennen, und mit letzter» der Glaube
an die dbca'Xa, umbrae eingeführt wurde, genau bestimmt werden
könnten. Alles was Millin sowohl in seinen lornbeanx de Ca-
nossa, als in der Oeseiiption des tombeaux a Pompci darüber
bemerkt oder citirt hat, klart nichts auf, und selbst in der erschöpfen-
den Anführung in-Creuzer's Antiquitäten S. 357 f. müs-
sen wir uns hier Mit allgemeinen Angaben begnügen. Bei der merk-
würdigen Sitte, die Jorio S. 131 anführt, daß das eine Skelet
den rechten Fuß gehoben aufstellte, würde die Frage gethan werden
können, ob sich dieß nicht auf die dortige Nationalsitte, den rechten
Fuß allein zu panzern und im Kampf vorzusetzen, beziehen könne.

*) Durch Farbentöpfe, welche in den Badern des Titus ge-
 
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