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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0009
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Vielleicht aber noch merkwürdiger wird das Ergebnis der Veröffent-
lichung der Handschrift und einer eingehenden Bearbeitung ihrer Bilder wohl
für eine andere Zeit sein, die noch viel weiter, vielleicht noch um ein Jahr-
tausend und mehr hinter Eikes Jahren zurückliegt: für jene germanische
Urzeit, in die so wenig unmittelbare Quellen einheimischen, deutschen
Ursprungs zurückleiten. Und auch was für diese Zeit etwa zu gewinnen
ist, lässt sich mit einigen Worten andeuten.

Jedem, der die Illustrationen des Sachsenspiegels auch nur flüchtig
betrachtet, wird die besondere, ja übertriebene Sorgfalt auffallen, mit welcher
die Körperbewegungen, vor allem die Handbewegungen und die Gebärden
dargestellt werden: sind doch die Hände zumeist zu gross gezeichnet, um
ja über die Art ihrer Gesten jeglichen Zweifel auszuschliessen. Welche
Motive liegen nun dieser besonderen Sorgfalt zu Grunde?

Es hat eine Zeit unserer Entwicklung gegeben, in der alle Regungen
geistigen Lebens symbolischen Charakter annahmen, ihren Ausdruck fanden
in äusserlichen Gebärden, Handlungen, Thatsachenzusammenhängen, denen
das geistige Element halb verborgen, ein nationales Geheimnis gleichsam,
nur den Volksgenossen ganz verständlich, innewohnte. Es ist ein Zeitalter
nahezu prähistorischen Charakters, das auf eine noch ältere Zeit zurückweist,
in der die geistigen Anlagen frei sich nur in der Entfaltung des Spielsinns
und eines uns in dieser Stärke nicht mehr gegenwärtigen Triebes nach
Anschaulichkeit entwickelten. Aus dieser Zeit ging diejenige symbolischen
Lebens hervor, indem hinter dem anschaulichen Spiel überall tieferer Sinn
gesucht und gefunden ward.

Wie nun dies symbolische Zeitalter die Kultushandlungen zur Ver-
ehrung der Götter in symbolisch-anschauliche Formen goss, so gab es
auch jeglicher bedeutsamen Handlung irdischen Charakters, vor allem der
Rechtshandlung, eine symbolische Aussenseite: in der feierlichen, ein- für
allemal feststehenden, dichterisch gehobenen Sprache der Rechtsformel ward
das Recht gebraucht und verkündet, und seine Handhabung begleiteten der
Regel nach typische, dem Sinne jedes Rechtssatzes angepasste Gebärden
und Bewegungen der Hand und des Körpers. So waren zumeist Geste und
Sprache und Sinn ein untrennbares Ganze: und Geste und Sprache, als das
äussere Gewand des Inhalts, erschienen als dessen Symbol.

Unter diesen Umständen versteht sich, dass sich ein Rechtssatz sehr
wohl illustrieren Hess: für den Kundigen erhellte oft schon aus den Be-
wegungen, insbesondere den Gesten der Handelnden der ungefähre Inhalt.

Aus diesen Zusammenhängen begreift sich denn, was die Illustra-
tionen selbst noch des Sachsenspiegels bedeuten können. Keineswegs
zwar in allen, aber doch in einer gewissen Anzahl der Bewegungen der
in ihnen dargestellten Personen bewahren sie noch in wohl erschliessbaren

Resten ein Erbe frühester Vorzeit. Ja man kann noch mehr sagen: sind sie
die einzigen der Absicht nach ziemlich systematischen und vollständigen
Depositare einer der wichtigsten Erscheinungen des seelischen Lebens dieser
Vorzeit. Da, wo alle unsere schriftlichen Quellen schweigen, wo die Berichte
der Römer und die Anfänge einheimischer sprachlicher Tradition uns im
Stich lassen, da erschliesst sich in den durch Illustration festgehaltenen, durch
mehr als ein Jahrtausend hindurch, wenn auch mit Änderungen fortgefristeten,
rechtssymbolischen Handlungen ein Bronnen ausführlicher, in seiner Art
treuer Überlieferung. Die Sichtung dieser Überlieferung wird einen Gewinn
bringen für die Geschichte unseres geistigen Lebens ähnlich der Entdeckung
der dem Boden eingeschriebenen uralten Anlagen der Flurverfassung als
wichtigsten Traditionsstoffes für die Geschichte urzeitlicher Gesellschaft und
Wirtschaft: diese Illustrationen, richtig auf ihren tieferen Gehalt erschlossen
und unterschieden je nach ihrer Herkunft aus der subjektiven Erfindung des
Illustrators und aus der allgemein veranschaulichenden Erfindungskraft der
Kulturen des früheren Mittelalters, werden uns seelische Zustände unseres
Volkes aus einer Zeit erhellen, die bisher in blosser Dämmerung einer
überaus bruchstückreichen Überlieferung verborgen liegt.

Die Veröffentlichung des Dresdener Sachsenspiegels aber wird zu
einem guten Teile dazu beitragen, diesen Schatz mit grösserem Eifer und
hoffentlich auch mehr Erfolg zu heben, als bisher: denn ein wissenschaft-
licher Kommentar zu jedem Bilde soll in eindringender Forschung heraus-
sondern, was in seiner Darstellung alt und neu, was echtes Symbol und
Zusatz jüngerer Herkunft ist, und somit den Blick frei machen für das
Verständnis auch der frühesten Entstehung.

So berühren sich denn in dieser Veröffentlichung, wie es schliesslich
bei jeder rechten landesgeschichtlichen Arbeit der Fall sein soll, heimische
und allgemeine Motive, und die scharfe Unterscheidung wie rechte Betrach-
tung ihrer Bilder wird Licht werfen auf entfernte wie entfernteste Zeiten
der sächsischen wie der deutschen Geschichte. Zugleich aber wird mit
dem Dresdener Sachsenspiegel zum ersten Male eine grosse deutsche Bilder-
handschrift vollständig veröffentlicht: und diese Handschrift wird an Menge
des Illustrationsstoffes alle andern bisher publicierten handschriftlichen Denk-
mäler deutschen Ursprungs übertreffen. Auch von diesem Standpunkte aus
wird es daher immer ein Stolz der Kommission und ihrer Subscribenten
bleiben, zur Veröffentlichung des grossen Denkmals beigetragen zu haben,
sei es in gelehrter Arbeit, sei es in freundwilliger materieller Beihilfe.

Der Königlich bayrischen Akademie der Wissenschaften aber, welche
mit den ihr aus der Savigny-Stiftung zur Verfügung stehenden Mitteln
ausserdem unser Unternehmen gefördert hat, statten wir schon an dieser
Stelle unseren besonderen Dank ab.

Königlich sächsische Kommission für Geschichte.
Das geschäftsführende Mitglied

DR. LAMPRECHT

o. ö. Professor der Geschichte an der Universität Leipzig.

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