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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0010
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VORWORT.

Im Jahre 1898 beschloss die Königlich sächsische Kommission für Geschichte die Herausgabe jener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, die zu den
kostbarsten Schätzen der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Dresden gehört. Schien dieses Unternehmen eine dem sächsischen Staat durch den Besitz
auferlegte Ehrenpflicht, so wissen wir es jetzt auch noch durch die besonderen Beziehungen des Codex und seiner Vorgänger zu Meissen gerechtfertigt.

Der Jahresbericht der Kommission für 1899 im XXI. Band des Neuen Archivs für sächsische Geschichte gab die Grundzüge des ursprünglichen
Planes der Veröffentlichung bekannt. Der Ausführung stellten sich zwar in den nächstfolgenden Jahren verschiedene Schwierigkeiten in den Weg. Aber
indem diese beseitigt wurden, gewann zugleich der Plan selbst festere Gestalt.

Man nahm in Aussicht eine Reproduktion des Codex, die ein so vollständiges und genaues Bild seines gegenwärtigen Zustandes gewähren sollte,
als es mit den verfügbaren Mitteln erreichbar war. Als Vervielfältigungsmethode wählte man für sämtliche Seiten einen Doppellichtdruck nach orthochro-
matischen Aufnahmen. Sechs Beilagen, die mit Hilfe derselben Aufnahmen in Farbendruck herzustellen waren, sollten, verglichen mit den dazu gehörigen
Lichtdrucken, dem Beschauer eine verlässige Vorstellung von der Illumination verschaffen. Die Gründe dieser Wahl sind in der Zeitschrift für Bücher-
freunde 1902/03 S. 209 dargelegt, und es ist dazu nur zu bemerken, dass die Heliogravüre, die wohl in höherem Grade die Gleichmässigkeit des Druckes
verbürgt haben würde, wegen der unverhältnismässigen Höhe der Kosten ausser Betracht bleiben musste.

Da die Dresdener Handschrift in ihren Bildern nur wenige Lücken aufweist, so erschien es wünschenswert, diese mit Hilfe der in der Wolfen-
bütteler Handschrift vorliegenden Kopie zu ergänzen. Die Wolfenbütteler Handschrift selbst stand zu diesem Zweck nicht zur Verfügung. Man musste
sich daher mit den Grupen'schen Bleistiftbausen nach den vier im Dresdener Codex fehlenden Bilderkolumnen begnügen, die auf drei Ergänzungstafeln
in Autotypie wiederzugeben waren.

Das Faksimile der Dresdener Handschrift sollte nach dem Wunsche der sächsischen Geschichtskommission von wissenschaftlichen Erörterungen
begleitet werden, die sich auf die geschichtliche, insbesondere kunstgeschichtliche Stellung des Codex, sodann unter dem rechtsarchäologischen Gesichts-
punkt auf den Inhalt seiner Bilder zu beziehen hatten. Dem ersten Teil dieser Aufgabe wurde die Einleitung zum Faksimileband gewidmet. Der andere
blieb einem Erläuterungsbande vorbehalten.

Die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Textes, zunächst jedoch mit Ausnahme der kunstgeschichtlichen Einleitung, wurde im Sommer 1901 dem
Unterzeichneten übertragen. Als schon die Ausführung des Werkes im Gange war, musste dieser trotz schwerwiegender Gegenbedenken sich auch zur
Übernahme des kunstgeschichtlichen Teiles verstehen, der nunmehr mit der allgemeinen Einleitung zu einem geschlossenen Ganzen zu verbinden war. Auch
hierüber wurde das Nähere in der angeführten Zeitschrift mitgeteilt.

Sollte das Faksimile wissenschaftlich brauchbar ausfallen, so musste die Reproduktion unter beständiger Leitung und Aufsicht eines rechtsarchäo-
logischen Fachmannes vor sich gehen. Auch hiezu berief die sächsische Geschichtskommission den Unterzeichneten, und dieser Umstand war mit-
bestimmend dafür, dass man im Sommer und Spätherbst 1901 die Herstellung der Tafeln an Münchener Kunstanstalten übertrug. Von jeder Platte lagen
mir Probeabzüge zur Korrektur, nach Bedarf auch zu mehrmaliger Revision vor, und die Auflageexemplare von jeder Tafel wurden von mir in einer An-
zahl von Stichproben auf ihre Richtigkeit geprüft. Retouchen wurden ausschliesslich zur Tilgung kleiner Fehler in den Gelatineplatten zugelassen. Die
Chromographen zeichneten unter meiner täglichen unmittelbaren Aufsicht in den Räumen der Münchener Universitätsbibliothek. Wenn gleichwohl der
Eindruck der Farbentafeln sich nicht vollständig mit dem des Originals deckt, so rührt diess daher, dass man auf Politur der Goldbronce ebenso wie auf
Blattgold verzichten musste. Bei einigen Aufnahmen blieb der mathematisch genauen Übereinstimmung ihrer Grösse mit jener der Vorlage teils die
Strahlenbrechung im Deckglas, teils der wellige Zustand des Pergaments hinderlich.

Indem ich den ersten Band zur Vorlage bringe, habe ich noch den Förderern des Werkes nicht minder den Dank der Kgl. sächsischen Geschichts-
Kommission wie meinen eigenen auszusprechen. Die Königlich bayrische Akademie der Wissenschaften bewilligte einen namhaften Zuschuss aus den
Zinsen der Savignystiftung. Kostbare Handschriften wurden zu meiner Benützung an die Münchener Universitätsbibliothek verliehen von Seiner K. H.
dem Grossherzog von Oldenburg, von den Universitätsbibliotheken zu Heidelberg, Erlangen und Giessen, von der Petro-Paulinischen Kirchenbibliothek
zu Liegnitz, vom Stadtmagistrat zu Görlitz, von der Landesbibliothek zu Wiesbaden, vom Domgymnasium zu Halberstadt, die Grupen'schen Pausen vom
Oberlandesgericht zu Celle. Durchzeichnungen von Bildern der Renesse'schen Schwabenspiegel-Handschrift zu Brüssel verdanke ich der Vermittelung von
Professor Des Marez daselbst. Viele wissenschaftliche Anstalten erteilten bereitwillig Auskünfte. Von der unermüdlichen Gefälligkeit der Beamten der
Münchener Universitätsbibliothek aber ist zu sagen, dass ich ohne sie diese Publikation gar nicht hätte unternehmen können.

München, 1. Oktober 1902.

K. v. Amira.
 
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