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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0011
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EINLEITUNG.

Der Sachsen- Seit dem 13. Jahrhundert sehen wir wie den französischen Kulturkreis von Papier in Federmarmor; hinter dem Vorsetzblatt ein leeres Blatt aus

sp!egcI' so auch Deutschland von einer grossen rechtsliterarischen Bewegung er- zwei Papierstreifen zusammengeklebt, wovon einer das sächsische Wappen

griffen. Ihr Ziel war die Darstellung des einheimischen Rechts in der als Wasserzeichen hat; vor dem Nachsetzblatt zwei leere Papierblätter;

Volkssprache. Umfassende Privatarbeiten, die im Dienst jener literarischen sieben Bünde eingesägt; Kapitale aus weissgrüner Seide. Das erwähnte

Bestrebungen zustande gekommen sind, pflegen wir als „Rechtsbücher" zu Monogramm, das auch andere Einbände der Kgl. Bibliothek zu Dresden

bezeichnen. Das innerlich wertvollste und in der Folgezeit angesehendste tragen, dürfte sich auf August IL, den Starken beziehen.

deutsche Werk dieser Art, zugleich das erste, womit Deutschland in die Der Codex setzt sich aus 12 Bogenlagen in folgender Weise zu- zusammen-

neue rechtsliterarische Bewegung eintrat, war der Sachsenspiegel, verfasst sammen:

auf Grund eigener lateinischer Vorarbeiten um 1220—1230 von dem an- No. 1 bestehend aus 1 Bogen = Fol. 1, 2.

haltischen Ritter Eike von Repkow. Das sächsische Land- und Lehen-
recht, vornehmlich so wie er es in seiner ostfälischen Heimat kennen ge-
lernt, wollte der Verfasser in seinem Buche „widerspiegeln". Aber weit
über die alten sächsischen Stammlande hinaus hat sich das Werk verbreitet,
fast die ganze Privatliteratur des Rechts in den beiden nächsten Jahrhunderten
teils unmittelbar, teils mittelbar beeinflussend. Legenden über seine Her-
kunft haben es umsponnen. Zum Ansehen eines Gesetzbuches ist es ge-
langt, dessen sich — wie es 1498 hiess — beinahe ein Drittel deutscher
Nation gebrauchte. Nicht viel weniger als 200 Handschriften und Hand-
schriftenfragmente von Texten des Sachsenspiegels sind auf die Gegenwart
gekommen1).

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3—10.
11—18.
19—26.
27—32.
33—40.
41—48.
49—56.
57—64.
65—76.
77—84.
85—92.

Biiderhand- Unter diesen Handschriften zeichnet sich eine kleine Gruppe aus durch Von diesen Lagen sind No. 1 und 5 defekt. In No. 1 fehlen, wie

schriften. d]-e rejche bildliche Illustration, die dem Text zur Seite geht. Als die „Bilder- sich aus den mangelnden Stücken des Textes ergiebt, die 3 inneren Bogen,

handschriften" des Sachsenspiegels oder als „Codices picturati" im in No. 5 ebenfalls nach Ausweis des Textes der innerste Bogen. Die

engern Sinne werden diese Denkmäler bezeichnet. Heute sind ihrer noch Lagen 2 —12 waren am Fuss der letzten Seite mit römischen Ziffern

vier, die Bilderhandschriften zu Dresden, Wolfenbüttel, Heidelberg, signiert. Die Signaturen III und VII sind aber jetzt weggeschnitten, VI und

und Oldenburg. Die erstgenannte ist zwar nicht die älteste, doch die VIII nur teilweise erhalten. Hiernach war die jetzige No. 2 die erste Lage,

weitaus vollständigste unter ihnen. Sie bildet den Gegenstand der vor- No. 1 hingegen die jüngste oder zwölfte.

liegenden Publikation. jefje Seite ist an den Rändern mit feinen Linien umzogen, wovon die
Das Verständnis der geschichtlichen Bedeutung der vier Codices drei äusseren die Grenze für das Beschneiden angeben, die vierte, innere,
picturati setzt das Bekanntsein mit ihrer Beschaffenheit voraus. Zu diesem im Falz verschwinden sollte. Der Falzraum zwischen den innersten senk-
Zweck ebenso wie aus paläographischen und kunstgeschichtlichen Gründen rechten Linien eines Bogens misst 9—14 mm. Zwischen den beiden wag-
ist jeder für sich hier zu beschreiben, wobei wir von dem zu Dresden aus- rechten Umfassungslinien ist jede Seite durch zwei senkrechte Parallellinien
gehen. Doch mag als Ergebnis einer eingehenden Untersuchung2) über das gespalten, die voneinander nur 8—10 mm abstehen. Von den so gebildeten
Verhältnis unter den vier Handschriften vorausgeschickt werden, dass sie Kolumnen ist vom Beginn des Sachsenspiegel-Textes an stets die zur Rechten1)
sämtlich von einer verlorenen Urhandschrift, und zwar durch ebenfalls ver- für die Illustration, die zur Linken für den Text bestimmt. Demgemäss
lorene Mittelglieder, abstammen, dass ferner die Wolfenbütteler Handschrift durchziehen wagrechte Querlinien von dort an nur die Schriftkolumne. Am
sich als Kopie der Dresdener erwiesen hat, während unter den übrigen Zeilenende ist diese durch eine senkrechte Doppellinie abgeschlossen. Die
drei Handschriften Seitenverwandtschaft besteht. Zeilenlänge beträgt hiernach 9,3—9,8 cm, die Breite des weissen Randes
DHDHeldT 1 D = Handschrift der Kgh öffentl. Bibliothek zu Dresden ]jnks von der Schrift 2,3—3,5 cm. Die Schriftlinien waren zunächst bogen-
M 32, — 92 Pergamentblätter von durchschnittlich 34 cm Höhe und 26,5 cm und lagenweise mit Feder und Lineal vorgezogen. Die dazu gehörigen
Breite, — laut Eintrag auf der Rückseite des Vorsetzblattes am 10. Mai 1819 Cirkelstiche liegen gewöhnlich in der äusseren Grenzlinie der Seite und
foliiert. Auf Blatt la der Bibliothekstempel. Einband Pappe mit Überzug sind grösstenteils erhalten. Die erste und letzte, häufig auch die zweite
von hellbraunem Kalbleder; auf dem Rücken in Goldpressung „Sachsen- und dritte der vorgezogenen Schriftlinien kreuzt die Kolumnengrenze zur
spiegel mit Figuren MSS"; auf dem Vorder- und Rückdeckel ebenso das Linken und erstreckt sich bis zur Grenzlinie der Seite. Die Zahl der so
gekrönte Monogramm Äl; innerhalb der Decke Vor- und Nachsetzblätter vorgezogenen Schriftlinien beträgt auf vielen Bogen 32, auf andern 33. Es

kommen aber auch 34 und 35 Linien vor. Massgebend für diesen Wechsel

Kritische Ausgabe: Des Sachsenspiegels erster Theil oder das sächs. Landrecht, war das Muster der Vorlage. Mit Rücksicht auf eben dieses hat der Schreiber

hersg. v. O. Homeyer (3. Ausg.) 1861; - Des Sachsenspiegels zweiter Theil nebst den femer; um ejn stück des jextes noch auf dieselbe Kolumne bringen ZU
verwandten Rechtsbüchern, I. Band: das sächs. Lehnrecht u. s. w. hersg. von Homeyer 1842.

-) K. v. Amira Die Genealogie der Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (in den

Abhandlgg. der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften, philo/. Klasse, Bd. XXII [1902] 1) „Rechts" und „links" sind in diesem Werk ebenso wie in Geneal. immer heral-

S. 325—385, citiert als „Geneal."). disch zu verstehen.

Handschrift.
Äusseres

Lineatur
 
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