Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0013
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
keifer, heylig und heilig, eyme und eime). Von hier aus war für allerlei
Inkonsequenzen der Weg geöffnet: di und dy, heiligen und heilygen, Jibendin
und fybendin, kifen und kyfen u. dgl. m. c = k steht gewöhnlich vor /.
Zur Interpunktion dienen ausschliesslich Punkte über der Linie. Ihr Zweck
ist aber keineswegs immer ein grammatischer; vielmehr sind sie öfter nur
zur Worttrennung bestimmt. Das Wort e steht gewöhnlich zwischen zwei
Punkten. Gebrochen werden die Worte oft ganz nach Willkür, z. B. Fol. 4b>
14b, 23a, 27a, b nijcht, 5b rejcht, 7a, 37a phjert, 8b nyjmt, 12b wjint,
18a phjaffen, 21a vorzulg, 30b schjepphin, 42b schjuldig, eigenfehlaft,
eigenschajft, fchlrift, 31b brjacht, 49a nojch u. s. w. Bindestriche werden
bei Wortbrechung selten gebraucht, während sie öfter zum Ausfüllen leerer
Zeilenenden, besonders am Schluss von Sätzen dienen.
Texte. Der Textinhalt von D setzt sich heute noch aus drei Hauptbestand-

teilen zusammen:

1. einem Bruchstück des Reichslandfriedens von 1235, Fol. la, b.
Anfang rot: Dys recht satzte der keyser zcu\mentze myt der vursten wyllekorj,

worauf schwarz mit Goldinitiale: Wir sezze vh gebite mit vns keiserjliehe
gewalt; Schluss roth: Dys is von den zcollen.

2. Fol. 2a: Schluss eines Kapitelverzeichnisses vom Sachsen-
spiegel, nämlich IV 64—86, auf der Kolumne rechts. Daneben unter Schlag-
worten eine Art (von unvollendetem) Sachregister. Der erste Teil dieses
Sachregisters stand, wie die Abschrift im Wolfenbütteler Codex zeigt,
am Schluss des Kapitelverzeichnisses zu den drei Büchern des Landrechts.
Dabei wird das IV. Buch einfach als ,,lenrecht" citiert1)"

3. Fol. 3b—92a: Text des Sachsenspiegels und zwar:

Fol. 3 b ohne Überschrift, aber mit grosser goldener Initiale der sog.
Textus prologi: Des heilige geistis tninne — noch sines rechitis nuez.

Fol. 4a— 22a Zeile 4 das erste Buch des Landrechts in 71 Kapiteln.
Überschrift auf Fol. 4a rot: primus Uber. Hierauf mit grosser Gold-
initiale schwarz: Zwei swert liez got — (Fol. 22 a) Susjirwib och der greue
mit siner vestuge\des kuniges.

Fol. 22a Zeile 4—Fol. 36b Zeile 14 das zweite Buch des Landrechts
in 73 Kapiteln. Überschrift rot: Incipit Uber seds. cap. j. Dann schwarz:
Wo vursten od hern zu samene swjer/i — (Fol. 36b) so is si schuld" an

d tat. Die Kapitelnummerierung ist weder beim Schreiber, noch beim
Miniator in Ordnung, worüber Geneal. 346 f. Zwischen Fol. 29 und 30
die oben S. 7 bezeichnete Lücke. Über deren Ergänzung in unserm
Anhang s. unten S. 13.

Fol. 36b Zeile 15—Fol. 56a Zeile 13 das dritte Buch des Landrechts
in 92 Kapiteln. Uberschrift rot: Incipt Uber terci. cap. pmu. Dann
schwarz: Vmme kein vngerich en sal mä uf houen — (Fol. 56a) is en
willekore das lant. In der Zählung gehen Miniator und Schreiber aber-
mals auseinander, (bei Kap. LXXII), Geneal. 347. Auf Fol. 56a Zeile 18 ff.
mit einer Cursive um 1500: Finis des Sachsen Spiegel. Dann vor Zeile 26
ebenso: sequit legen recht.

Fol. 57a—92a Zeile 11 das vierte Buch dieses Textes oder das

Lehenrecht in 86 Kapiteln. Überschrift rot: Uber qrtus captm j. Hierauf
schwarz mit Goldinitiale: Swer lenrecht kunne wil — Fol. 92a ein gut

liegen sinen hren das he von ym hat. Abweichung des Miniators vom
Schreiber bei Kap. XXII Geneal. 347. Ganz unbeschrieben sind Fol 2b,
3 a, 56 b, 92 b.

Mundart. Die Mundart sämtlicher Textstücke ist ostmitteldeutsch. Ihre ge-

nauere Bestimmung verursacht jedoch um so grössere Schwierigkeiten, als
der Schreiber oder seine Vorlage starken Einflüssen der Kanzleisprache2)
nachgiebt. Diese zeigen sich in der regelmässigen Schreibung von kamph,
kamphes, schepphin neben vereinzeltem kemplich, von urloup, urteil, vursten
neben orlop, orteil, vorsten, von eigen neben egen (Fol. la), graveschaft
neben greve, von stirbit neben sterbit u. dgl. m. Immerhin dürfte sich eine
Abgrenzung gegen das Thüringische ergeben durch die Erhaltung des
Infinitivauslautes, gegen das Nordobersächsische durch den Gebrauch von
dis statt dit. Neben diesen charakteristischen Unterscheidungsmerkmalen
beachte man ei = e (seint, reinsch), e = i vor r (sterbit, herte) und im
Suffix ig (driseg, scüldegen), u = o in zwu, o — a (oft in noch), ai — age
(geslain, wain, nail) und oi — oge (voll, voit), p, t, k = b, d, g im Aus-
laut (starp, liep, dip, nimant, hant, mac, burc, gezuk, burgezok, phlichtic),

*) Die Citate über herschilt, — czwene, — vunf Schillinge, — bin sinen iaren, -
hulde, — bau, gehören zu den daneben verzeichneten Kapiteln des IV. Buches.

-) Vergl. O. Böhme Zur Geschichte der sächsischen Kanzleisprache I (1899).

5 = sz im Inlaut (lasen, genosin, buse, schultheise), den Ausfall des unbe-
tonten e in Bildungssilben (habn, gebn, suln, teiln, gebildt, gemitt, under-
went, sins, irs, irme) sowie in ge vor / und n (globn, gnug), die Demi-
nutivendung lin (hutelin), die Analogiebildung eptischinne. Alles in allem
gleicht die Mundart am nächsten der in den meissener Urkunden üblichen.
Verschiedene Spuren im Text des Sachsenspiegels, erinnern daran, dass er
aus dem Niedersächsischen übersetzt ist. Gelegentlich ist tale stehen ge-
blieben. In III 37 § 31) steht fälschlich keine mite; der Urtext hatte nene
nut. In III 40 § 2 steht gewerde, was dem wedde des Urtextes entsprechen
soll. Insbesondere aber verrät sich das Niedersächsische Original in der
bekannten Lesart di gen da zu richtene von I 55 § 22).

Was nun die Illustration betrifft, so leitet den Landfrieden Fol. la Illustration,
das sorgsam in Deckfarben und Gold ausgeführte Bild eines thronenden
Herrschers, des „Kaisers", ein, — 14 cm hoch, 11 cm breit. Den Text Anordnung,
des Sachsenspiegels begleiten durch alle vier Bücher auf der Kolumne zur
Rechten illustrierte Federzeichnungen, die sich auf den Inhalt des Textes
beziehen. Wo der Raum auf der rechten Kolumne nicht ausreicht, ist auch
der obere und noch öfter der untere Rand der linken ganz oder teilweise
für die Bilder in Anspruch genommen. Selten kommt es daher vor, dass
die Illustration auf einer andern Seite steht, sls der zugehörige Text, wie
z. B. Fol. 21, wo das Bild auf der Vorderseite unten, der Text (I 70 § 2) auf
der Rückseite oben seinen Platz gefunden hat, — Fol. 33a, wo No. I3)
zum Cap. LVauf der vorausgehenden Seite gehört, — Fol. 36b No. 6, wozu der
Text erst auf 37a folgt, — Fol. 38b, wo das letzte Bild zum letzten Satz
von Cap. XVI auf der folgenden Seite, — Fol. 55 b und 74 b, wo No. 1 zum
letzten Satz auf der Kehrseite gehört. Die Bilder stehen reihenweise über-
einander und sind durch Horizontallinien die der Zeichner aus freier Hand
mit der Feder zog, voneinander getrennt. Öfter zerlegen senkrechte Linien
die Darstellungen eines Streifens in Hälften. Die Höhe der Bilderflächen
misst gemeiniglich 4,5—8, ausnahmsweise 10 cm, die Breite 10—13,5 cm.
Die Gesamtzahl der Bildstreifen beträgt 924. Die Umrisse sind in braunem Zeichnung.
Oker gewandt gezeichnet, und zwar teilweise zuerst mit breiterer Feder
und flüssigerer Farbe, worauf eine spitzere Feder mit dunklerem Ton die
Einzelnheiten charakterisiert. Namentlich ist dies bei den sorgfältiger be-
handelten Bildern der ersten Lagen der Fall. Schon dort aber fängt die
Zeichnung an, flüchtiger und schematischer zu werden, was man besonders
an der zunehmenden Geradlinigkeit der Augenbrauen und der obern Augen-
lider beobachten kann. Später bekommen die Striche den Charakter eiliger
Schriftzüge. Im letzten Drittel des Codex wurden denn auch öfters Korrek-
turen notwendig, so Fol. 57b No. 1, 64b No. 1, 65a No. 4, 65 b No. 1, 3,
66a No. 2, 66b No. 1, 70a No. 5, 71b No. 1, 72b No. 2—4, 73a No. 2,
78b No. 2, 83a No. 2. Sie sind teils mit den gewöhnlichen Zügen des
Zeichners auf gewaschenen Stellen, teils mit dickerer, ja schwarzer Tinte
und von einer rücksichtsloseren Hand über die fertige Zeichnung oder gar
über die fertige Malerei weg vorgenommen. In den früheren Teilen des
Codex kommen derartige Korrekturen selten vor: Fol. 40b No. 2, 5. Im
Allgemeinen neigen die menschlichen Leiber zur Gedrungenheit; doch werden
sie mit dem Vorwärtsschreiten der Arbeit mehr gestreckt, insbesondere in
der untern Körperhälfte. Ihre nicht selten geschwungene Haltung mit dem
Zurückbiegen des Oberkörpers und dem scheinbaren Nachziehen des einen
Beines, dessen Fuss auf der Spitze steht, entspricht dem Stil der Malerei,
den man aus der Welislaw-Bibel, der Armenbibel von St. Florian, der
Kasseler Wilhelmhandschrift, dem Soester Nequam-Buch und andern Bilder-
handschriften zwischen 1300 und 1350 kennt. Die Gewandfalten giebt der
Zeichner zwar skizzenhaft schematisch, doch nicht ohne Verständnis für
ihre Motivierung durch die Körperglieder. Der Schnitt der Gewänder ist
überaus einfach. Auch bleibt der Zeichner nur beim Schema der Tracht
stehen. Mit Einzelheiten hält er sich nicht auf, ein Punkt, der uns noch
später beschäftigen wird. Die Männerröcke, fast immer gegürtet, reichen Insbesondere
bei Vornehmen bis zum Fussgelenk, beim Weltgeistlichen bis zur Mitte des die Tracht-
Unterschenkels, sonst nur bis zum Knie hinab und haben gewöhnlich enge
Ärmel: nur am Bauernkittel sind die Ärmel weit gebauscht; der König
trägt häufig Lappenärmel. Zaddelung des Rockes am Rand über dem Knie
findet sich öfter, z. B. Fol. 8b No. 5, 38b No. 5, 59b No. 4, 60b No. 4,
64a No. 3. Der Mantel kommt fast nur als Abzeichen vor. Oft dagegen

]) Die Citate beziehen sich auf den Text der Homeyer'schen Ausgabe, und zwar
nennen die römischen Ziffern das Buch des Landrechts; des Sachsenspiegels „zweiter Teil"
wird als „Lehenr." citiert.

'-) Vergl. Homeyer Des Sachsenspiegels erster Teil* S. 16.

3) Die Bilderstreifen zähle ich auf jeder Kolumne von oben nach unten; erstreckt
sich die Illustration über den unteren Rand der Schriftkolumne, so zähle ich diesen als
letzten Streifen.

— 9 —
 
Annotationen