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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0015
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ist regelmässig in die Fläche jeder Darstellung der Buchstab eingetragen,
womit der zugehörige Text beginnt. Diese Buchstaben sind mit denselben
feinen Federzügen vorgezeichnet, womit die Bilder angefertigt wurden. Der
Miniator hatte dann die Bildbuchstaben in Deckfarben und Glanzgold so
auszuführen, dass sie genau den Initialen im Text entsprachen. Er ist
jedoch von der Vorzeichnung oft abgewichen, sei es, dass er die farbigen
Buchstaben in anderer Form, sei es, dass er sie an anderer Stelle brachte,
als der Zeichner gewollt hatte. Letzteres hat darin seinen Grund, dass er
in Bezug auf den Platz dieser Bildbuchstaben möglichst der Vorlage zu
folgen suchte (Oeneal. 361). Er hat ferner ein vorgezeichnetes C gewöhnlich
durch Z, ein V zuweilen durch W ersetzt, z. B. Fol. 85 b No. 2, 81a No. 5,
90a No. 5 (anders allerdings 27 b No. 5). Er hat Bildbuchstaben unbe-
malt gelassen, nicht nur wo im Text die Initialen unausgeführt geblieben
waren, sondern auch an manchen anderen Stellen, wie z. B. Fol. 40a No. 1,
(rechte Hälfte, DJ, b No. 2 (rechte Hälfte SJ, 48 b No. 1 (BJ, 53 a No. 2
(J), 55 b No. 1 (SJ, 62b No 2 (N), 63b No. 1 (SJ, 71 b No. 4 (A), 76b
No. 1 (SJ, 86 a No. 2 (DJ. Dieses rührt zuweilen daher, dass die ent-
sprechende Initiale des Textes auf einer andern Seite steht als das Bild.
Sehr oft sind die Bildbuchstaben falsch, teils weil der Miniator die Farben
von zwei gleichen Initialen mit einander verwechselte, teils weil er die Bild-
buchstaben willkürlich vermehrte in dem Irrtum, die Illustration müsse sich
auf ein Textstück beziehen, das in Wirklichkeit nicht oder doch nicht dort
illustriert ist (Oeneal. 342, 344), teils endlich, weil er einen Buchstaben des
Textes falsch gelesen und darnach geglaubt hat, den Zeichner korrigieren
zu müssen wie Fol. 77 a Nr. 3, wo er E für N setzte, nachdem er im
Text En statt Nu gelesen hatte. Einmal wurde ein solcher Fehler nach-
träglich wieder gut gemacht: Fol. 78b No. 4 stand das D zuerst vergoldet
auf Mennig, wurde aber dann wegradiert und durch ein grünes ersetzt,
nachdem erkannt war, dass nicht der Satz Der herre gewint etc., sondern
der vorausgehende Der man en wirt nicht etc. illustriert ist. Mitunter liegt
allerdings die Schuld an der irrigen Bildbezeichnung nicht allein beim
Miniator, sondern schon beim Zeichner wie Fol. 15 a No. 1—3. was jedoch
erst in Bd. II. (durch Vergleichung mit der Oldenburger Handschrift) nach-
gewiesen werden kann.
Herstellung- Über die Verteilung der Arbeiten an dem Codex können wir folgendes
weise' feststellen: Auf den ungebundenen Pergamentbogen wurde nach vorläufiger
Herstellung der Lineatur zuerst der Text geschrieben. Der Schreiber liess
für Initialen und, wo es nach der Vorlage nötig war, auch für Bilder den
Raum frei und setzte die Anweisungen für den Miniator hin. Darauf
folgte die Anlage der Bilder. Denn gelegentlich geht die Zeichnung über
das Schreiberwerk hinweg wie Fol. 77a wo die unterste Linie schon aus
freier Hand gezogen war, bevor der Turm darüber gezeichnet wurde. Der
Zeichner legte sowohl die Bilder wie die Bildbuchstaben an, zuweilen
den Bildbuchstaben vor dem Bild; denn auf Fol. 78a No. 2 zeichnete er
den symbolischen Zweig bei der Bischofsfigur über das D hinweg. Ander-
seits setzt jedoch regelmässig der Buchstab die zwanglose Raumverteilung
der Komposition voraus. Der Zeichner war vom Schreiber verschieden.
Denn die mancherlei Irrtümer bei den Bildbuchstaben, die weder auf
Rechnung des Miniators fallen, noch aus einer Vorlage stammen, würde
der Schreiber auch bei grosser Unaufmerksamkeit kaum begangen haben.
Zur Annahme einer Mehrzahl von Zeichnern, die an der Anlage der Bilder
beteiligt gewesen wäre, fehlt es an triftigen Gründen. Verschiedenheiten
der Zeichnungsmanier liegen zwar vor, insbesondere in den spätem gegen die
früheren Lagen, erklären sich aber zur Genüge aus der zunehmenden Übung
und Eilfertigkeit des Zeichners. Hingegen war diejenige Hand, welche
die Anlage mit dunklerer Tinte korrigierte, von der des ersten Zeichners
aller Wahrscheinlichkeit nach verschieden. Nach Fertigstellung von Schrift
und Zeichnung ging der Miniator an seine Arbeit. Er miniierte Buch-
und Kapitelnummern, die Kapitel- und Schlusszeichen, die Überschriften, die
Textinitialen, die Bildbuchstaben. Er war verschieden vom Schreiber; denn
er hat ihn teils missverstanden, teils korrigiert. Er war verschieden vom
Zeichner; denn er ist mehrfach von der Vorzeichnung in einer Weise abge-
wichen (s. oben), die sich nur bei Annahme einer Personenverschiedenheit
von Zeichner und Miniator erklären lässt. Insbesondere kommt in dieser
Hinsicht der Ersatz von C durch Z und die Verschiedenheit der Schrift-
züge in Betracht. Man vergleiche z. B. die S und J. Seine Arbeit an den
Buchstaben teilte der Miniator so, dass er zuerst die Textinitialen, und zwar
wahrscheinlich auf mehreren Bogen hinter einander ausführte, bevor er an
die Bildbuchstaben ging. So erklärt sich, dass er fertige Textinitialen öfters
übersah (s. oben). In dem Miniator werden wir auch nicht den Illuminator
der Bilder zu erkennen haben, dessen Arbeit das Werk zum Abschluss
brachte. Wohl hat dieser kolumnenweise die gleichfarbigen Partieen hinter
einander weg angetuscht. Aber eine derartige Handwerklichkeit würde ihn
doch nicht gehindert haben, auch auf Fol. 48 a No. 2 nach Fertigstellung

der Kolumne die Wappen in den für sie bestimmten Deckfarben auszu-
führen. Über die Persönlichkeiten der an der Herstellung des Codex Be-
teiligten, insbesondere des Zeichners, des Iluminators lässt sich nichts
ermitteln. Als Kleriker werden wir uns diese nicht zu denken haben. Kleriker
würden schwerlich von der Tiara und gar vom pedum rectum des Papstes
so abenteuerliche Vorstellungen gehabt haben, wie sie in diesen Bildern
zum Ausdruck gelangen.

Zur Bestimmung des Alters der Handschrift fehlen unmittelbare An- Altert von D-
haltspunkte. Horneyer hat sich in seinen Deutschen Rechtsbiichern des ciazungen-
Mittelalters (1856) No. 168 und in Des Sachsenspiegels erster Teil (3. Ausg.
1861) darauf beschränkt, als Entstehungszeit das „14. Jahrhundert" zu nennen.
Bei dieser weiten Begrenzung hatten es auch schon Chr. U. Grupen (1747)
bei Spangenberg Beyträge zu den teutschen Rechten 9 und K. F. Zepernik
Misscellaneen zum Lehenrecht IV (1794) 379,380 bewenden lassen. Ebenso
O. Stobbe Geschichte der deutschen Rechtsquellen I (1860) 388 und
Fr. Schnorr v. Carolsfeld Katalog der kgl. öffentl. Bibliothek zu
Dresden II (1883) 438. Doch fehlt es auch nicht an Versuchen einer
genaueren Zeitbestimmung. Um die „Wende des 13. und 14. Jahrhunderts,
vielleicht noch etwas später" meint K. Lamprecht im Repertorium für
Kunstwissenschaft IV. (1884) 463 den Codex ansetzen zu sollen. H. Janit-
schek Geschichte der deutschen Malerei (1890) 117, 173 schwankt zuerst
zwischen dem Ende des 13. und dem Beginn des 14. Jahrhunderts, ent-
scheidet sich aber dann für den letzteren. ,Saeculuin XIII—XIV giebt
L. Weiland in Monumenta Germ. Constit. II (1896) 249 an. „Wenigstens"
dem Anfang des 14. Jahrhunderts weist K. Falkenstein Beschreibung der
kgl. öffentl. Bibliothek zu Dresden (1839) 372 die Handschrift zu, und ihm
schliesst sich G. Ebe Der deutsche Cicerone III (1898) 58 an. Erst in die
Mitte des 14. Jahrhunderts rücken die Entstehungszeit herab C. W. Gärtner
Eykens von R. Sachsenspiegel (1732) Vorbericht § 10, J. Chr. Götze Merk-
würdigkeiten der Dresdener Bibliothek I (1743) 217, F. A. Ebert Geschichte
und Beschreibung der kgl. öffentl. Bibliothek zu Dresden (1822) 161, Ferd.
Nietzsche in der Allgemeinen Literatur-Zeitung 1827 No. 295 Sp. 703, und
eine moderne Hand, die in dem Codex selbst an dem Ende IV. Buches
in feinen Bleistiftzügen die Zahl MCCCL eingetragen hat. Homeyer
endlich teilte in Des Sachsenspiegels zweiter Teil I (1842) 12 die Handschrift
der „zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts" zu.

Da die Schätzungen des Alters von D so stark von einander ab- Kriterien,
weichen, auch noch bei Gelehrten neuerer Zeit, welche die Schriftzüge gesehen
haben, so verzichte ich darauf, diese selbst zu verwerten. Nur beiläufig
möchte ich wenigstens auf die Gestalt der Initialen hinweisen, die ähnlich
in obersächsischen Inschriften erst um 1400 häufiger vorkommt1). Aus dem
Textinhalt des Landfriedens und des Sachsenspiegels in der Handschrift D
würde sich nur folgern lassen, dass diese keinesfalls weit über 1300 zurück
reichen könne. Aber für eine viel spätere Zeit entscheidet der bildliche
Inhalt. Bei der Altersbestimmung der Wolfenbütteler Handschrift hat schon
U. F. Kopp Bilder und Schriften II (1821) 28f darauf hingewiesen, dass
in dieser Handschrift der Papst stets mit der dreifach gekrönten Tiara, dem
sog. triregnum dargestellt sei. Der gleichen Darstellung begegnen wir aber
auch in D. Nun liegt zwar die Sache nicht so einfach, wie Kopp meinte,
dass, vor der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts kein Papst eine drei-
fache Krone trug3). Doch ist gewiss, dass das triregnum nicht über
Benedikt V. (1305—1314) zurückgeht, ferner, dass selbst zu seiner Zeit
die Tiara noch nicht sowohl von drei „Kronen" als vielmehr von drei
goldenen „circuli", d. h. Streifen umgeben war, wie wir sie auf Bildern bis
in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts erblicken3), — gewiss endlich,
dass die seit Johann XXII. (1316—1334) an Stelle der circuli vorkommenden
Laub- oder Lilienkronen gerade den Buchillustratoren jener Zeit, ja selbst
den Illustratoren kirchenrechtlicher Schriften noch lange unbekannt blieben4).
Sogar auf den Grabdenkmälern der Päpste erscheinen dreifache Laub- oder
Lilienkronen nicht vor 1342, ja vielleicht nicht vor 1352. Die früheste sicher

]) S. die Glockeninschriften in Beschreibende Darstellung der ä. Bau- u. Kunstdenk/n.
d. KR. Sachsen XIII 27, XIV 4, XV 41, der Provinz Sachsen V 77, XII 35.

'-) Über diese Frage E. Müntz La tiare pontificale in Mein, de Vacad. des inscr.
XXXVI (1898) 236 f., wo auch die ältere Literatur.

3) Vergl. insbes. das Papstbild aus der Zeit Innocenz VI. (1352—1362) in der
Kartause zu Villeneuve-les-Avignon [Gazette archc'ol. XI 1886 tab. 33), ferner die Münze
von Clemens VI. (1342—1352) bei Müntz a. a. O. 285.

4) Man s. z. B. die italienischen Handschriften von Decretalen und Decretum
Gratiani Clm. 14015 (ca. 1325—1350) Fol. la (Tiara mit nur einem circulus), Clm. 23552
(ca. 1325—1350) an vielen Stellen (Tiara mit 2 circuli), Clm. 4506 (nach 1326) Fol. 104a
(ebenso), Leipzig Stadtbibl. No. XV (Rep. II 9£ ca. 1350, die Datierung 1341 auf Fol. 296
rührt nicht vom Schreiber her), wo an der Tiara bald 2 circuli angedeutet, bald 3 schwarze
Linien, die vielleicht circuli andeuten sollen, gezeichnet sind (von Kronen, wie Naumann
Die Malereien in den Handschriften der Stadtbibliothek zu Leipzig 1855 meint, ist nichts zu
sehen). Man sehe ferner die französischen Handschriften Clm. 13C08 (ca. 1325) Fol. la
(Tiara mit einem einzigen circulus), Clm. 6347 (nach 1326) Fol. la (ebenso).
 
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