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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Editor]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0018
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aussetzen lässt, sie zeigen doch, wie der textlichen Übereinstimmung von
D und W die illustrative parallel geht. Die sämtlichen Darstellungen beider
Handschriften, soweit erhalten, stimmen mit einander überein. So ist auch
die Verteilung der Bilder auf den Raum durchweg die gleiche, und das
Nämliche gilt von der Komposition, von der Technik, im allgemeinen
auch, wie schon Orupen beobachtete, von der Farbe. Vergl. in letzterer
Hinsicht mit unserem Farbendruck zu Taf. 7 den Farbendruck bei v. Heine-
mann a. a. O. Doch bestehen gewisse Unterschiede, die es verbieten,
die Wolfenbütteler Bilder denselben Händen zuzuschreiben wie die von D.
Der Zeichner der ersteren bedient sich auf den vorderen Lagen statt der
braunen einer schwarzen Tinte, giebt die menschliche Gestalt noch ge-
drungener, insbesondere die Köpfe noch grösser, alles im ganzen auch
sorgsamer, so namentlich die Gewandfalten, die Schuhe, die Rüstungen.
Dafür aber sind seine Linien schwerfälliger und ängstlicher, wie sich das
bei einer Kopie auch leicht erklärt. In gewissen Partieen, wie in den
Haaren, die er oft in zitterigen Parallelstrichen vorstellt, erweist er sich als
sehr viel weniger geschickt. Die Horizontallinien zwischen den einzelnen
Bildern fehlen oftmals. Wo sie vorhanden, ist ihr Zug nicht selten un-
sicher. Im Kostüm hat sich der Zeichner zuweilen bemerkenswerte Ab-
weichungen gestattet. Dieses ist dann, wie schon Kopp, wahrnahm in
W moderner, mitunter auch richtiger als in D. Die Tiara zeigt dort nicht
die phantastische Zwiebelform wie in D, sondern die Kegelgestalt, in der
sie während jener Jahrhunderte regelmässig erscheint. Die bischöfliche
Mitra ist schon etliche Male überhöht, und ihre Cornua bekommen schon
die sphärischen Seiten (Fol. 10a, 46a). Die „Schecke" und der „Lendner",
der bei diesem, wie bei jener nie fehlende Dupfing, die kegelförmig zuge-
spitzte Beckenhaube1), die Kniekacheln sind der Handschrift D noch un-
bekannt. Zur Arbeit des Zeichners von W gehörte auch die genaue Vor-
zeichnung der Bildbuchstaben. Er setzte sie möglichst an dieselbe Stelle,
die sie in D einnehmen, und zeichnete ebenso die Umrisse nach, die sie
in D haben. Er hat aber meist den Bildbuchstaben ganz weggelassen,
wenn er in D unbemalt war (Oeneal. 344). In der Wahl der Farben folgte
der Illuminator im allgemeinen der Vorlage D. Aber schon im Ton unter-
scheidet er seine Bilder von denen zu Dresden dadurch, dass er sich eines
schreienden ungebrochenen Krapprot und eines tiefen, fast deckenden Kobalt-
blau bedient. Mennige verwendet er im Landrecht nur zur Bemalung von
Lippen und der Borten am Grafenhut, im Lehenrecht dagegen auch bei
den Wappen, den senkrechten Teilungsbändern, von Fol. 75a an bei Ge-
bäuden und Gewändern. Ausserdem hatte er ein tiefes Chromgrün, Sepia,
Schwarz und Gold in seinem Vorrat. Gesichter und nackte Leiber bemalte
er mit Rot auf Weiss. Die Hände Hess er ganz weiss. Die Haare
färbte er in der Regel licht gelb, bei alten Leuten weiss mit blau oder grau.
Dabei wurde durch Auflösung der schwarzen Umrisstinte der Ton oft
schmutzig. Wasser erscheint gewöhnlich dickgrün, Fol. 84b blau, der
Bauernkittel nicht wie in D braun, sondern bis Fol. 22a dunkelgrau, von
35 a an grau mit ausgesparten Lichtern, der Rock des Fürsten oder Ober-
herrn immer blau, seine Kopfbedeckung gelb, der Richterhut des Lehen-
herrn bald krapp-, bald mennigrot, wofern er nicht weiss bleibt. Die Ge-
wänder zeichnen sich vor denen in D durch flottere Modellierung aus, die
jedoch nur stattfindet, wenn die Lokalfarbe rot oder blau oder schwarz,
nie, wenn sie grün oder gelb ist. Die Schatten des Gefältes wurden bald
in der Lokalfarbe, bald in kontrastierenden Farben, blau in rot, rot in blau,
blau oder grau in weiss, ausgeführt. Farbenanweisungen durch Buchstaben
wie in D finden sich in W nicht. Den schmutzigen Ton, womit der
Illuminator von D der Anweisung ,,a" nachzukommen suchte, hat der von
W durch Krapprosa ersetzt. Seine Arbeit verrichtete er im Übrigen noch
handwerklicher wie der Illuminator von D. Er bediente sich zum Auf-
tragen seines Krapprot eines borstigeren Pinsels als bei den anderen Farben,
scheint also nicht bloss seiten-, sondern gleich bogen- und lagenweise eine
und dieselbe Farbe aufgestrichen zu haben. An seine Aufgabe ist er erst
nach dem Miniator gegangen, denn das Gebäude auf Fol. 76a oben malte
er über die rote Seitenüberschrift //// weg in blauer Farbe. Die Bildbuch-
staben malte der Miniator in den gleichen Deckfarben und Gold aus wie
in D. Mehrere Hess er freilich unbemalt, ohne dass allemal D den Anlass
hiezu gab, wie er denn auch im Text mehrmals die Bemalung der Initaüen
vergass. Über die sachlichen Missverständnisse der Vorlage D in den
Bildern von W siehe Oeneal. 343. Die zahlreichen und bedeutenden
Defekte in den Illustrationen ergeben sich aus dem über den Text Mit-
geteilten. Zum Glück befindet sich unter den erhaltenen Bildern gerade
diejenige Gruppe, deren wir zur Ergänzung der Lücke zwischen Fol. 2Q
und 30 in D bedürfen. Siehe dieselben nach den Grupen'schen Bausen
in den drei Ergänzungstafeln unserer Publikation.

*) Vergl. die Orabmäler bei J. v. Hef ner a. a. O. Taf. 160, 172, 175, 184, 191, 193, 204.

Für die Entstehungszeit von W ist die Anfangsgrenze mit der von Alter-
D gegeben. Solange man diese und das Verhältnis der beiden Hand-
schriften nicht erkannt hatte, finden sich Zeitbestimmungen, die sich jetzt
als zu früh gegriffen oder doch als ungenau herausstellen, auch wenn wir
absehen von einer so phantastischen Datierung wie der Langer'schen
(„Ende des 12. Jahrhunderts"!) bei Zepernick Mise. IV 384. In der Zeit-
schrift für deutsches Recht XIV (1853) 35 ff. 39 glaubte Sachsse auf
Grund einer vermeintlichen historischen Anspielung in den Bildern, deren
Zeit mit 1314 und 1326 umgrenzen zu können. Grupen bei Spangenberg
Beyträge 8, Zepernick a. a. O. 382, v. Heinemann a. a. O. 70,
L. Weiland in Mon. Germ. Const. II 1. S. 249 begnügen sich mit dem
„14. Jahrhundert". U. F. Kopp a. a. O. 28 f. war der Erste, der triftige
Gründe angab, um deren willen die Handschrift „wenigstens nicht älter"
sein könne, als die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts. In die „Mitte" des-
selben, was aber immer noch zu früh, weisen sie C. P. C. Schönemann
Hundert Merkwürdigkeiten der Bibliothek zu Wolfenbüttel (1849) 46, Janit-
schek Oesch. d. deut. Malerei 173 (nachdem er sie ebenda 117 in das „Ende
des 13. oder den Beginn des 14. Jahrhunderts" hatte setzen wollen), Ebe
Deutscher Cicerone III 58, — dagegen in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
F. Nietzsche in Allgem. Literatur-Zeitung 1827 Sp. 710, Homeyer Des
Sachsenspiegls zweiter Teil II (1842) 35 und Rechtsb. (1856) 161, O. Stobbe
Rechtsquellen I (1860) 388. — Da gerade im Kostüm der Illustrator sich
eine gewisse Selbständigkeit gewahrt hat, so gewinnen wir daraus Anhalts-
punkte zur Bestimmung der Abschlusszeit des Werkes. Er kennt weder
den Tappert, noch weite Ärmel an den Männerröcken, noch die gekürzte
Haartracht bei den Männern, noch Schellen als Schmuck; er kleidet die
Frauen noch in den weiten, langen, gürtellosen und bis zum Hals ge-
schlossenen Rock. Die modischen Neuerungen also, die seit 1370—1380
allmälig durchdrangen1) scheinen diesseits von W zu liegen, und man wird
daher mit dieser Handschrift kaum über 1375 herabgehen dürfen. Über-
einstimmen würde es mit dem gewonnenen Ergebnis, wenn wir in einer
Randnote auf Fol. 23a die Angabe des Jahres 1364 finden dürften. Dort
stehen in gleichzeitiger Schrift unter den Worten iiii pingundo undeutliche
Zahlzeichen, die man vielleicht CCCLXIIIl lesen könnte.

Über die Herkunft von W sich eine Meinung zu bilden fällt bei der Heimat.
Abhängigkeit dieser Handschrift von D schwer. Die Mundart des Schreibers
verrät sich bloss in der S. 13 erwähnten Apokope des t. Schreibstuben-
gemeinschaft mit D ist in Anbetracht der abweichenden Lagen- und
Bogennummerierung (S. 13) unwahrscheinlich.

W. gehört zu den Beständen der Bibliothek des Herzogs August d. J. Schicksale,
von Braunschweig-Wolfenbüttel (f 1666). Sie scheint aber erst in seinen
letzten Lebensjahren von ihm erworben zu sein. Denn der Schlüssel zu
seinem Generalkatalog nennt sie nicht, und ich konnte sie daher auch in
diesem nicht finden. Aus demselben Grund war über ihren früheren Aufent-'
halt und über die Zeit ihrer so bedeutenden Verluste nichts zu ermitteln.
Möglich, dass Nachforschungen in den umfangreichen Korrespondenzen des
Herzogs zu einem günstigeren Ergebnis führen würden. Ob die Handschrift
vor dem jetzigen Einband einen andern hatte, muss dahin gestellt bleiben.
Jedenfalls lag sie geraume Zeit ungebunden, wie die Schmutzschichten und
die Abwetzung auf ihrer ersten und letzten Seite verraten. Beim Einbinden
erlitten mehrere Bilder Verletzungen durch das Beschneiden. In den vierziger
Jahren des 18. Jahrhunderts war die Handschrift an Chr. U. Grupen nach Han-
nover verliehen, der eine Abschrift des Textes fertigte und Bausen nach den sämt- Die orupen-
lichen Bildern herstellen Hess. Er gedachte sie vollständig in Stichen zu publi- schen Bause"
zieren, ist aber nur dazu gekommen, einige zu veröffentlichen (s. 13). Aus
seinem Nachlass kamen Abschrift und Bausen mit seinem übrigen Apparat
zu dem geplanten Corpus juris Saxonici veteris an die Bibliothek des Ober-
appellations- (jetzt Oberlandes-)Gerichts zu Celle. Die Abschrift wird seit
längerer Zeit vermisst, während die Bausen nahezu insgesamt erhalten sind.
Diese auch für die gegenwärtige Publikation wichtigen Bausen sind mit
Bleistift auf ziemlich dickem, geöltem Papier und stets von ganzen Kolumnen
genommen. Sie bilden, jedes Blatt in besonderem Umschlag, zusammen
mit den zur Lückenausfüllung bestimmten Dresdener Bausen (oben S. 12)
ein starkes Konvolut unter der Signatur Lit. A No. 9 (des „Grupen'schen
Apparates", Katalog 1862 S. 657). Einige sind, da das Papier sehr morsch,
stark beschädigt. Alle aber lassen die Hand eines fachmännisch geschulten
Zeichners erkennen, der sich bemühte, die noch durch sein Arbeitsmaterial
vergrösserten Schwierigkeiten zu überwinden. Das ist ihm auch, wenn man
von der Schwere der Bleistiftumrisse absieht, im Ganzen geglückt. Nur
bei der Wiedergabe der Gesichter unterlag er der Übermacht des Stiles

*) Vergl. Hottenroth Handbuch 315 f., 319, 326 ff. und überhaupt die Tracht in
datierbaren Bilderhandschriften wie dem Wiener Wilhelm v. Orense 1387, der Stuttgarter
Weltchronik 1383, dem Münchener Cgm. 5 c. 1370—1380 und 6 a 1362, der Liegnitzer
Rechtsbücherhandschrift v. 1386 und der Görlitzer 1387.

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