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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0019
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seiner eigenen Zeit. Die Farben übersetzte er fast vollständig in heraldische
Aquarell- Schraffierungen und Punktierungen. Einige Aquarellkopieen, die im 18. Jahrh.
opieen. geferfjgt wurden, befinden sich in einem Band mit Textkollationen, den
die Universitätsbibliothek zu Giessen (No. 961, Bibl. Senckenberg. Ms. No.
f. cropp. 247a b) besitzt. 1819/20 war die Handschrift abermals und zwar an den
damaligen Professor Friedr. Cropp nach Heidelberg ausgeliehen, der eine
Abschrift ihres Textes nebst Kollationen aus D herstellte. Diese Abschrift
wurde aus seinem Nachlass für die Bibliothek des Lübecker Oberappellations-
gerichts angekauft, ist aber seit dessen Auflösung nicht mehr aufzufinden1).
In neuerer Zeit war die Handschrift noch einmal an den Grossherzog
Peter von Oldenburg verliehen. Die Verleihung an die Münchener Universi-
tätsbibliothek zum Zweck der Vergleichung mit D wurde verweigert. Daher
sah sich der Herausgeber dieses Werkes bei Ergänzung der Lücke von
D auf die aus Celle entliehenen Grupen'schen Durchzeichnungen an-
gewiesen.

Die Heidei- \\\ H = Handschrift der Universitätsbibliothek zu Heidel-

schrift.

"berg 687 oder Cod. Pal. Germ. 164 (bei Bartsch Die altdeutschen
Handschriften der Universitätsbibliothek zu Heidelberg No. 102), - - mit
D seitenverwandt und unmittelbar aus der selben Vorlage abgeleitet (Oeneal.
zusammen- 349—362). Der Codex besteht aus 30 im 17./18. Jahrhundert bezifferten
Pergamentblättern von ca. 29,8x23,4 cm nebst 3 papiernen Vor- und drei
ebensolchen Nachsetzblättern und ist in ein Stück Pergament gebunden.
Die Bogenlagen waren am Fusse ihrer Rückseite signiert. Es sind erhalten
die Signaturen von VP), VII, VIII. Durch einen Irrtum des Buchbinders
ist Lage VIII an den Anfang geraten. Die Lücken des Textes ergeben
ausserdem, dass wenigstens sechs Lagen vom ursprünglichen Codex völlig
abgehen und dass auch von den übrig gebliebenen Lagen die meisten
nicht mehr vollständig sind. Das Erhaltene besteht aus3)

1. Lage VIII = 3 Bogen Fol. 1—6; zwischen Fol. 3 und 4 fehlt
ein Bogen.

2. Lage IV = 1 Bogen Fol. 7, 8; zwischen diesen beiden Blättern
fehlen zwei Bogen.

3. Lage V = 4 Bogen Fol. 9—16.

4. Lage VI = 3 Bogen Fol. 17 22; zwischen Fol. 20 und 21 sind
zwei Blätter herausgeschnitten.

5. Lage VII = 4 Bogen Fol. 23—30.

Es fehlen also ganz die Lagen I—III, das sind mindestens 24 Blätter
oder 3x4 Bogen, ferner die Lagen IX ff., d. h. wahrscheinlich 27 Blätter.
Die Einteilung entspricht im allgemeinen der von D und W, zeigt aber

Lineatur, weniger Sorgfalt. Jede Seite hat nur eine senkrechte Linie, welche die
beiden Kolumnen trennt. Die Schriftkolumne steht1 links, die Illustration
rechts. In der ersteren sind bogenweise mit der Feder Horizontalünien für
die Schrift vorgezogen. Mit dem Zirkel waren dafür die Endpunkte am
Rande vorgestochen. Auf Fol. 30b erhielt nachträglich auch die leere Bild-
kolumne Lineatur um einen Text aufzunehmen. Die Linienzahl auf den ver-

scnrift. schiedenen Seiten schwankt zwischen 31 und 33. Die Schrift, wovon
schwache Proben in Teutsche Denkmäler auf der „Farbentafel" und bei
Kopp a. a. O. I. 153, ist gotische Minuskel von wechselnder Höhe und
bald mehr bald weniger gedrängt. Insbesondere scheint sie auf Fol.
7—12, das heisst im II. Buche des Sachsenspiegel-Textes im allgemeinen
kleiner und enger als sonst. Doch wechselt ihre Grösse auch innerhalb
dieser Blättergruppe wie ausserhalb. Die Dicke der Striche wechselt sogar
auf derselben Seite wie z. B. 24a, 26b, zuweilen auch die Tinte wie 13b
Zeile 7f oder 30 (Kol. 2 vergl. mit Kol. 1). Auf einen Wechsel von Schreibern4)
ist unter diesen Umständen um so weniger zu schliessen, als der ganze Text
eine sehr individuelle Hand zeigt, die--anscheinend des Schreibens ungeübt
oder lange nicht mehr geübt — erst im Lauf der Arbeit zu festeren und
grösseren Zügen gelangt. Für die vom Miniator einzutragenden Textinitialen,
zuweilen auch für die Kapitelnummern liess der Schreiber den Raum frei, woraus
sich die Meinung von F. J. Mone schon widerlegt, dass der Text von H ur-
sprünglich weder Bücher- noch Kapiteleinteilung gehabt habe. Meist an der
Stelle, wo eine Initiale hinkommen sollte, seltener am Rande hat der Schreiber
in Haarschrift die Initiale angegeben. Stellen der ersteren Art finden sich
Fol. 2b, 3a, 4a, 5a, 6b, IIb, 12a, 13a, b und sonst oft, Stellen der zweiten

*) Sie wurde auf meine Veranlassung sowohl in Lübecker Bibliotheken als auch in
der Bibliothek des Oberlandesgerichts zu Hamburg vergeblich gesucht.

2) Teutsche Denkmäler Taf. XXV 4.

3) Ganz falsche Angaben macht Bartsch a. a. O.

4) F. J. Mone Teutsche Denkmäler Sp. 72 behauptet, der Text rühre von zwei
Schreibern her. Das eine seiner Argumente, Trennungszeichen kämen nicht auf Fol. 7 bis
12, wohl aber auf den andern Blättern vor, ist in dieser Fassung unrichtig. Trennungs-
zeichen kommen eret von Lage VI an vor. Der andere und hauptsächliche Grund, wo-
rauf sich Mone stützt, nur auf Fol. 7—12 stehe wer, auf den andern Blättern dagegen
swer, ist um so unschlüssiger, als auf den entsprechenden Blättern von D der gleiche
Gegensatz hervortritt.

Art Fol. IIb, 21a. Der Text ist bis zur Lage VIII durchlaufend und in sämt-
lichen Lagen ohne neue Zeilenanfänge bei den einzelnen Kapiteln ge-
schrieben. Den Fol. 7a, b und 8b, die der vierten Lage angehören, eigen-
tümlich sind die starken Erhöhungen der Schäfte von / und h in der ersten
Zeile. Die Kapitelnummern sind mennigrot, die Initialen abwechselnd rot,
kobaltblau und dunkelgrün. Die rote Farbe ist bei Zahlen und Buchstaben
die nämliche und mit eben dieser Farbe sind wie in D durch viele schwarze
Buchstaben des Textes Striche gezogen, sowie vor und hinter das Wort e
Punkte gesetzt, auch die vorhin erwähnten Schaftverlängerungen gehoben.
Die Nummern der Kapitel stehen gewöhnlich am linken Rand des Textes,
zuweilen auch am rechten, sodass sie in die Bildkolumne hineinrücken;
zuweilen endlich sind sie noch tiefer in der Bildfläche untergebracht. Mit-
unter fehlt die Kapitelzahl ganz, so II 70, III 6. Bei Kap. III 66 (Fol. 23a)
ist die Zahl LXV wiederholt, ohne dass dadurch eine Verschiebung der
folgenden Nummern veranlasst wird. Der Miniator hat eben auf Fol. 23b
eine richtig zählende Vorlage kopiert. Auf Fol. 20b steht die Zahl XLIX
in einem Bilde, das zu Kap. XLVII gehört. Mit schwarzer Tinte hat eine
jüngere Hand bei einigen Zahlen am Rande, die nicht genau neben dem
Kapitelanfang stehen, durch Striche angedeutet, wohin sie gehören. Sie hat
ferner teils durch solche Striche, teils durch Kreuze, teils durch Beischriften
die Kapitelnummern korrigiert. An Buchstabenverbindungen kehren wie in schreibregein.
D regelmässig nur die in de und or wieder. Öfter finden sich Verbindungen
auch in dor und pp, selten in do, vo. i hat den Strich regelmässig vor oder
nach gleichlangen Buchstabenschäften, aber auch nach r und z und kurzem
5, ja sogar zwische e und d, d und d, k und langem s. z ermangelt nie-
mals des Querstriches, a ist geschlossen, r kommt in beiden Formen vor.
Die Abbreviaturen sind die selben wie in D, ebenso die Wortbrechung
und der Gebrauch der Bindestriche (worüber Mone a. a. O.) und die
Interpunktion. Zwischen u und u schwankt der Schreiber. Auf Fol. 1
z. B. steht sowohl gezuik als gezuik, sowohl gekundeget als kunnen, sowohl
ful, Julien als hulde, auf Fol. 2 gutes und gute, durch und burc, auf Fol. 8
gebure und gebäre, huven und huven, auf Fol. 13 tut und tut, ftunde und
ftunt u. s. w. Doch scheint ul häufiger als hl, ja sogar un häufiger als un.
Regelmässigkeit zeigt sich in ou, uo, ua, iu, eu, uy, ub. Zu v (v) verhält,
sich u (u) ähnlich wie in D. v steht = u meist vor m, z, öfter auch
vor i (Fol. 27 gezvik und gezuyk, 21 dvifch und 20 duyfch). v = / setzt
der Schreiber im allgemeinen lieber als u. In der Stellung vor o in vor jedoch
wechselt es mit u, ebenso zwischen o und e (Fol. 8 z. B. houes und hove,
ovene; dagegen gewöhnlich bischoue). y vertritt einfaches / der Regel nach
nur in Fremdwörtern und im Diphthong nach u, o oder e (z. B. luyte,
voyle, keyser). Sonst ist y selten.

Der Textin halt von H besteht aus folgenden Stücken. Text-

1. Fol. la— 3b das erste Bruchstück des sächsischen Lehenrechts
oder des IV. Buches vom Gesamttext des Sachsenspiegels. Anfang ohne
Überschrift wie in D. Schluss Fol. 3 b in Kap. IX, worauf alles mangelt was
den Fol. 60, 61 von D entsprach.

2. Fol. 4a 6b das zweite Bruchstück des Lehenrechts = D Fol.
62 64.

3. Fol. 7 das erste Bruchstück war Buch des Landrechts, im
Ganzen = D Fol. 27.

4. Fol. 8a bis 20b das zweite Bruchstück von Buch II und das erste
Bruchstück von Buch III des Landrechts, im Ganzen == D Fol. 32—44.
Das dritte Buch schliesst sich auf Fol. 20 b ohne Unterbrechung an das
Zweite an. Im zweiten sind Art. 70 und § 1 von Art. 71 der Vulgata über-
sprungen.

5. Fol. 21a- 30a der Rest von Buch III des Landrechts wie in D.

6. Fol. 30b die sog. Vorrede von der Herren Geburt, abgedruckt bei
Kopp a. a. O. I 133.

In der Einteilung des Textes weicht H mehrfach von D ab, worüber
Oeneal. 345 f. 349.

Es ist ersichtlich und auch schon längst von Andern erkannt, dass
der Heidelberger Codex sowohl Landrecht wie Lehenrecht enthält. Die
Aufschrift, die das erste Vorsetzblatt von moderner Hand trägt „Jus feudale
Saxonicum" beruht also auf oberflächlicher Kenntnis des Inhalts. Wahr-
scheinlich durch sie haben sich Wilken in seiner Geschichte der Heidel-
berger Büchersammlungen 1817 S. 371 und sogar noch Bartsch1) a. a. O.
dazu verführen lassen, „Sächsisches Lehenrecht" als den Inhalt des Bandes
anzugeben.

Auch in H verteilt sich der Text auf die Kolumnen bis auf einzelne Raum-
Worte oder Wortreihen so wie in D, und zwar in der Art, dass jedesmal %erteilung-

Er hat sich den Text so wenig angesehen, dass er meint vermuten zu sollen,
die Handschrift habe „in ihrem verlorenen vorderen Teil wohl das Landrecht enthalten".

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