Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Editor]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 1) — Leipzig, 1902

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22098#0031
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Repräsentation TWit den einmal gegebenen Attributen schreitet aber die Symbolik des 22 b No. 3, 4, 36 b No. 2, oder auch dreimal zwei Striche zwischen je zwei
turc Künstlers weiter fort. Wie die Sprache in ihren Metaphern so macht auch Ringen, D Fol. 20b No. 2, meist jedoch einfach die Ziffer VI, z. B. D
er die Attribute wieder zu Repräsentanten ihrer Träger. Dass etliche Fol. 22a No. 4, 30a No. 4, 41a No. 3, 4 u. s. w., wie die Ziffer XVIII
Schwerter eine Schaar Bewaffneter repräsentieren, haben wir oben S. 21 eine Frist von achtzehn Wochen nennt, D Fol. 47b No. 4. Das Jahr be-
gesehen. So vertritt der Stab den Bischof1), die Krone den König, und zeichnet ein Kreis, der die Ziffer LH einschliesst, D Fol. 40b No. 2, 47b
darum auch das Reich. Die Krone liegt vor dem Richter, der unter Königs- No. 1, 58a No. 3, 61a No. 1, 3, 4 u. s. w. Steht ausserhalb dieses Kreises
bann dingt, D Fol. 50a No. 1, oder bei des Königs Huld beteuert, Fol. 55a noch die Ziffer XIII, so sind dreizehn Jahre gemeint in der lehenrechtlichen
No. 2, vor dem Schwörenden, wenn er „dem Reich" huldigt, D Fol. 46a „Kinderjahrzahl" d. h. in der Frist von 12 + 1 Jahr + 6 Wochen, die dem
No. 1 (fälschlich auch 61b No. 5). Der König verliert wie in der Sprache, so Unmündigen für die Lehenserneuerung läuft, D Fol. 66a No. 2, 67a No. 2,
auch im Bilde die Krone, wenn er das Reich verliert, D Fol. 45b No. 4, 68a No. 3, 4, b No. 1, 60b No. 3. Handelt es sich nicht blos um das
52a No. 1, H Fol. 19a 5, 6 (Taf. XXI 5). Sie umgiebt die Kornähren, die Quantum, sondern auch um die Qualität der Zeit, so genügt das bisherige
des Reiches Out D Fol. 78b, 85a, 86a, das Schwert, das die Reichsacht Verfahren nicht mehr. Für diese Fälle haben die Illustratoren teils die Art
vorstellt (siehe oben S. 24), den Speer oder das Schwert, womit Einer dem der Bauernkalender befolgt1), teils neue Zeichen erfunden. Den „ge-
Reiche dient, D Fol. 65b, 72a, b, 91a (fälschlich auch 36a No. 2). In seiner bundenen" Tag bedeutet in der Regel ein Kreis oder Ring, der ein Kreuz
Hand trägt sie aufrecht, wer sich mit Reichsdienst entschuldigen kann D einschliesst, D Fol. 23b No. 1, 2, 58a No. 4, H Fol. 2a No. 4, (Taf. II 4),
Fol. 23a No. 2, verkehrt, wen Reichsdienst nicht entschuldigt, D Fol. 91a den Feiertag ein Kreis, auf dem ein Kreuz steht, D Fol. 58a No. 4, H a.
No. 4. Und wie die Sprache den Schild metaphorisch statt des Mannes a. O., auch D 81a No. 6, wo aber das Kreuz innerhalb des Kreises über-
nannte, Bewaffnete nach Schilden zählte, so erscheinen auch in den Bildern flüssig scheint. Doch kann auch die letztere Figur den gebundenen Tag
Wappen nicht blos bei ihrem Führer, sondern auch anstatt seiner, z. B. ausdrücken, D Fol. 24a No. 1, 78a No. 4, und insbesondere 85a No. 3,
H Fol. 16b No. 2 (Taf. XVIII 6), wo der verklagte Dienstmann nur durch Wo das liegende Zeichen die abgelaufenen gebundenen Tage bedeutet. Mit
sein Wappen vertreten wird2). Wer eines Andern Gewährschaft oder Voll- diesen Zeitsymbolen sind wir nun allerdings beim Übergang des Bildes
macht hat, wird von dessen Wappen, also gleichsam von ihm selbst be- ZUr Schrift angelangt, wie denn auch die wirkliche Buchstabenschrift in
gleitet, D Fol. 30a No. 3, 42a No. 2, 33). Wie den Herrn so kann ein Gestalt römischer Ziffern beim Ausdruck der Zeitquantität hat aushelfen
Wappen aber auch dessen Gut vertreten. In D Fol. 26b No. 5 schichtet müssen. Letzteres kommt sonst nur noch bei der Geldquantität vor, z. B.
ein Vater seinen Sohn mit einem Wappen ab. In der Übertragung der D Fol. 43 b No. 4, 5, 44a No. 1, 2, 45a No. 3, 4 u. s. w., und bei Summen
Fürstenwappen auf die Fahnenlehen4) begegnet sich endlich der Illustrator Von Masseinheiten des Bodens („Hufen"), Fol. 53a No. 1, 2, 4. Eine durch-
mit dem allgemeinen Brauch, der die Länderwappen geschaffen hat. Auch strichene / bedeutet Fol. 60b2) No. 3, 84a No. 1 eine halbe Hufe,
ein Ort wird durch sein Attribut vertreten. Spricht der Text vom Markte pür dn and£re abstrakte Vorstellungen gab es überlieferte überlieferte
oder vom Weichbild, so erblickt man daneben das Marktkreuz mit oder Sinnbilder> so vor AIlem für den Rechtsfrieden seit der fränkischen Herr- Si—
ohne den Handschuh, den der König an den Ort mit Marktfrieden hm- scha{t die heraldische Ljlje Damm zeichnet der Künstler das Liiienszepter
geschickt hat, D Fol. 28b No. 4, 39b No. 5, 49a No. 5, 54b No. 4 ). oder dje heraldische yiie yor oder neben den Richter Km> der den Frjeden
symbohk der Besondere Schwierigkeiten bereitete die Darstellung der Zeiten.") „wirkt", D Fol. 22a No. 5, 41a No. 63), vor den König, der einen Sonder-
Den bürgerlichen Tag konnte man wohl an der scheinenden Sonne, die frieden „stätigt", D Fol. 35a No. 3, über die Burg, die ihn hat, D Fol. 37 b
Nacht am Monde mit oder ohne Begleitung von Sternen erkennen, D No 5j gjebt er sie auch Dem jn die Hand; der sich jn dem Frieden be_
Fol. 17a No. 2, 58a No. 4, 89b No. 5. Steht die Sonne am oberen Bild- findet) D Fo, 37b No ^ und geknickt Dern, der den frieden bricht, D Fol.
rand, so ist es Mittag, D Fol. 79b No. 4, 80a No. 3—5, 47b No. 5; etwas 3ga No 24} Das gerichtliche Urteil bezeichnet stets eine grüne fünf-
niedriger kann sie den Vormittag anzeigen. D Fol. 78a No. 4, b No. 3, blätterige Rose5), ein Gerichtssymbol, das auch auf Siegelnc) und Münzen7)
oder auch den Morgen, Fol. 47 b No. 5, am untern Bildrand den Abend vorkam.

Fol. 79b No. 3. Ist von einem bürgerlichen Tage als einem bestimmten ...... ,. ,„ .. . ,. , ... ,

.. „ , . . . . .* , . ,. c n r | vu , Die grosste Wichtigkeit musste die Illustration auf die rechtlich Rechtlicher

die Rede, so bezeichnet ihn abermals die Sonne, D Fol. 43a No. 1, /ya ö . . .. , .. .. ...... Charakter von

xt o ö l Ki 1 o • , • . „, ■ . • -r__;„ relevanten Begebenheiten, auch soweit diese nicht mit den Sinnen „ . f™

No. 3, 81b No. 1, 2, wesswegen in gleicher Weise auch ein Termin an- .6 , ., , , , Begebenheiten,

gedeutet wird, D Fol. 22a No. 4, und insbesondere der Gerichtstag, das wahrnehmbar sind legen. Unter Umstanden schildert nun der Kunstler

„Taiding", D Fol. 72a No. 3, 5, 78a No. 5, b No. 3, 79a No. 2, 5, 80b u™ der Eindringlichkeit willen einen Hergang, wovon der Text spricht,

xi i o oi u xi o c m xi o o au u a i__„„i^v,^ nicht in seinen eigenen sinnenfalligen Merkmalen, sondern in seinen Fo gen

No. 1—3, 81b No. 3—5, 91a No. 2, 3. Aber auch den astronomischen . s . ,s . , , , .

t~ . , • c r\ c i cot, xt i To xi k a.....^ °der seinem Zweck, wie z. B. das Widersagen eines Lehensherrn an seinen

Tag zeigt eine Sonne an, D Fol. 53b No. 3, 78a No. 5, darum auch eine , , ' , ,, , „„. , , . . ,

c . , %. . „n, xi n • a- -7 -i ■ ah • a tu. ii.^Mok Vasallen oder des Vassalien an den Herrn: der Widersagende erscheint

Frist, D Fol. 79b No. 2, ja sogar die Zeit im Allgemeinen, da ihr Massstab ,, , , ,, . ^ , &

, c . . . r\ r? i M o i-, a u ■ u ■ a u .__ gleich mit der Brandfackel am Haus seines Gegners, oder er greift ihn mit

der Sonnenlauf ist, D Fol. 59a No. 3. Handelt es sich jedoch um eine ° ivs , s ' 6

c ...... • , -UT- „ u„„ dem Schwert-) an, D Fol. 89b No. 2—4, Qeneal. 343; oder der wider-

gemessene Frist, und ist sie in astronomischen Tagen angegeben, so ' ' ... „ ... ,. „ . , ^ _ ,

ist deren Zahl der Sonne beigeschrieben, D Fol. 53b No. 3, 78a No. 5. sagende Herr stürzt den VassaHen über die Burgmauer hinab L> Fol 88b

n , . , VI_ ,, i.i < .... ». pi r i 7q" No. 1. Dass das Beilager in D Fol. 13a (= O Fol. 22b) ehebrecherisch,

Rechnet man nach Nachten, so steht der Mond bei der Zahl, D Fol. 78a , i , ~ „, P...... . ^ , !

KI _ nn XI . . v T . 0 r-v c- • , . . a t u a u „ erkennt man daran, dass der beleidigte Gatte auf die Missethäter sein Schwert

No. 5, 79a No. 4, b No. 1, 3. Die Frist von „Jahr und Tag" d. h. von ' & .,

, , u wr i a a ■ t . .... . c .. zuckt. Doch bildet dergleichen nicht die Regel. Gewöhnlich bleibt der

einem jähr, sechs Wochen und drei Tagen versinnhcht eine Sonne mit . to . , ,

t> ' i £1 a t li *r> w, u • ■ i^ • a a~ i ui a Kunstler bei dem im Text erwähnten Hergang selbst stehen und setzt, wo

Beischnft der Zahl von 52 Wochen in einem Kreise, dann die Zahl der . , ..... ,. , .7 , . ^, ....... V^.

, t , , er i a-7u xi 1 er, xi lt- rr • i n ah i irgend möglich, die daran beteiligten Menschen in Thatigkeit. Dies Gebärden.

6 Zusatzwochen, D Fol. 47 b No. 1, 59a No. 5')■ Eine Frist von 7 Monaten * & '. » . ... .>>,.., ,

, _ , . ... ,^ • a ■ a fuhrt ihn zu einer Ausbildung der Gebärdensprache, wie sie bis dahin

erscheint als Kreis, der 7 Monde einschliesst; 7 kleine Kreise, deren jedem nx . ... ., , ,. , .

, . , . , . , .. ... . . .... unerreicht war'). Gewiss lag es für ihn nahe genug, hiebei vor Allem die-

eine / eingeschrieben ist, sämtlich in einem grossen Kreis eingeschlossen, . . _ ' fa, „ , . „ , , , ,

, , . ,-. . , 7 ,„, , lt i xi . / i ^ / «ii jenigen Gesten vorzuführen, deren sich die Menschen selbst im Rechtsleben

bedeuten eine Frist von 7 Wochen, D Fol. 43a No. 1 (vgl. Geneal. 354). ' ,? , , , . , ... ^ , ..

^. . .. . . . n -l l j l ■ a -x» • lt • i r\ lt i co bedienten, und es wird eine der Hauptaufgaben für Bd. II ausmachen, diese

Drei kleine Ringe in einer Reihe bedeuten eine dreitägige Frist, D Fol. 58a i & >

No. 3, 80a No. 5. Sehr oft begnügten sich übrigens die Zeichner mit dem

Einschreiben der Zahlen von Zeiteinheiten, woraus die Fristen bestehen.

So bedeuten zwei Striche zwischen zwei kleinen Ringen zwei Wochen oder ^ H Fol. 9a (Taf. IX 4), D Fol. 33a, O Fol. 58b) bei Lübben S. 59, wo aber

14 Nächte, D Fol. 20b No. 4, 21b No. 1, 22a No. 4, b No. 3, wofür aber die Anordnung in der Reproduktion verdorben.) Dazu Qeneal 322 und oben S. 24.

auch die Ziffer XIIII stehen kann, D Fol. 64b No. 3; sechs Striche zwischen 2) Auch das in H FoL 21 b No- 4 vom Illuminator mit grüner Farbe ergänzte „Kreuz"

Ri_w/l. r\ c i iol xi t nnu xi c war ursprünglich weiter nichts als eine solche /.

ingen zeigen sechs Wochen an, D Fol. I8b No. I, 20b No. 5, 1 s

3) Ebenso vor den „Praetor" in der oben S. 22 genannten Digestenhandschrift Clm,

-- 14022 beim Titel de in integrum restitutionibus!

4) Zu Obigem vergl. Kopp a. a. O I 94—96, Weber Sp. XXXII, J. Grimm RA. I4
') D Fol. 48 a No. 3 = H Fol. 22a No. 3 (Taf. XXIV 4). 281, Demay in Mein, de la soc. des antiquaires de France 1876 p. 43—50 und Le costume

2) Vergl. Weber a. a. O. Sp. 36. apres les sceaux 1880 p. 192—200, ferner O Fol. 76a No. 1.

3) Entsprechend, O Fol. 53b No. 3, H Fol. 81a No. 2, 3 (Taf. XX 3, 4, wo die 5) Qeneal. S. 361 Note 1. Dazu vergl. J. Qrimm a. a. O., W. Wackernagel
Erklärung von Weber verfehlt). iqeine Schriften I 210.

4) H Fol. 22a No. 2 (Taf. XXIV 4), O Fol. 81 b No. 4, 5, D Fol. 48a No. 2. °) Mecklenburgisches Hofgerichtssiegel nach G. A. Seyler Geschichte der Siegels. 340.

5) Vergl. R. Schröder bei Beringuier Die Rolande Deutschlands (1890) 4f. 7) C. Ph. Chr. Schönemann Zur vaterländischen Münzkunde 1852 S. 59.
") Wegen H vergl. zum Folgenden Kopp Bilder und Schriften 56 ff. 8) Darum das Schwert auch Attribut des „entsagenden" Mannes, D Fol. 90a No. 3.
7) Ungenau Fol. 53 b No. 3. 9) S. auch das Urtheil von Fr. Kugler Kleine Schriften I 49.

27 —
 
Annotationen