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Amira, Karl von
Die Grosse Bilderhandschrift von Wolframs Willehalm — München, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.14771#0020
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232

Karl v. Amira

ungorüstet, aus dem Turmfenster herab. Unten halten zwei
gewaffnete Reiter, deren Helme von Kronen umgeben sind.
Wir sollen in ihnen Tybald und seinen und Gyburgs Sohn
Echmereiz erkennen. Beide reichen wieder mit ihren Köpfen
bis zum Burgfenster hinauf. Tybald hält der Gyburg eine
starke Schlinge hin, die ,tvide', womit er ihr nach dem Text
drohte, während Echmereiz ihn beschwichtigend am linken
Arm packt. Auch auf den beiden andern Bildern derselben
Kolumne erscheint Gyburg im Turmfenster. Das zweitemal
liegen am Fusse des Burgberges zwei Krieger, die Toten,
deren smac da groz ivas. Auf der linken Hälfte desselben
Bildes, wo Terramer Kriegsrat hält, erblickt man hinter der
Szene, auf dem Rande unter dem Text, die Zeichnung eines
Schiffes, weil daz her in dl gemeine bat, er solte leeren gein
der habe. Bis ins einzelne stimmt also in der symbolisierenden
Interpretation des Wortes die Willehalm-Illustration mit der
Sachsenspiegel-Illustration überein. Dort wie hier die bild-
liche Darstellung von nur gedachten Gegenständen; dort wie
hier die Handgeberden, womit die Menschen ihre Rede nicht
begleiten, sondern dem Beschauer des Bildes symbolisieren;
unter den Symbolen des Redeinhalts endlich eines, wozu sich
Seitenstücke gerade nur wieder in den Bildern zum Sachsen-
spiegel finden, das Zeichen für ein bestimmtes Land oder
Gundstück.1)

Diese Belege subjektiver Symbolik des Künstlers liefern
zugleich wieder den Beweis dafür, wie wenig auf derartige
Illustrationswerke die Bilderschrifttheorie zutrifft.l) Weit ent-
fernt, auf lesensunkundige Beschauer zu rechnen, setzen die
Bilderreihen zum Willehalm gerade so wie die zum Sachsen-
spiegel die Lesung des Textes voraus, ohne den sie gar nicht
verstanden werden können und auf den die Bildbuchstaben
verweisen. Sie beleuchten aber auch die ganze Haltlosigkeit der-
jenigen Theorie, wonach die Möglichkeit der deutschen Ulustra-

') Vgl. die angeführte Einleitung S. 23.
2) Vgl. die angeführte Einleitung S. 20 f.
 
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