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Amira, Karl von
Die Grosse Bilderhandschrift von Wolframs Willehalm — München, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.14771#0027
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Die grosse Bilderhandschrift von Wolframs Willehalm. 239

führen,1) wobei wir berücksichtigen müssen, dass eine Schild-
form sich noch im Siegeltypus erhalten konnte, nachdem sie
im Waffenwesen ausser Gebrauch gekommen war.

Fällt nun die grosse Bilderhandschrift des Willehalm ins
dritte Viertel des 13. Jahrhunderts, vielleicht eher noch um
1250, so ist damit das Mittelglied gefunden, das die grosse
Sachsenspiegel-Illustration (1291 —1295) mit der älteren pro-
fanen Buch-Illustration verbindet. Die Beziehungen zur kirch-
lichen, wovon ich in der citierten Einleitung S. 30 sprach,
brauchen wir darum nicht in Abrede zu stellen. Dass aber
in der Gesamtanlage wie in Einzelheiten, namentlich auch
solchen der subjektiven Symbolik, die Willehalm-Handschrift
dem ersten Illustrator des Sachsenspiegels zum Muster diente,
werden wir jetzt um so weniger bezweifeln, als wir wissen,
dass auch er in Ostmitteldeutschland arbeitete.

An kunstgeschichtlichem Ruhm allerdings erleidet damit
die Illustration des Rechtsbuches einigen Abbruch. Betrach-
tungen darüber, warum .die neue Ulustrationstechnik sich sofort
dem anscheinend schwierigsten Gegenstand, den sie wählen
konnte, der Erläuterung von Rechtsbüchern, zuwendet',2) werden
gegenstandslos, und auch der ,Eroberungszug in die Welt der
Wirklichkeit', worin man3) die Bedeutung der Sachsenspiegel-
Illustration für die Entwicklungsgeschichte der Malerei finden
wollte, verliert einigermassen an der ihm nachgerühmten Kühn-
heit, wenn wir auch zugeben werden, dass den Illustrator des
Rechtsbuches im Vergleich zu seinem Vorgänger die Vielseitig-
keit begünstigte, wodurch sein Stoff den des ritterlichen Epos
übertraf, und dass sie den Zeichner zu entschlossenem Weiter-
führen der subjektiven Symbolik antrieb. Dafür aber gewinnt die
Geschichte der Malerei selbst, insonderheit der mitteldeutschen,
an Reichtum des Inhalts. Wir sehen, wie schon um ein

i) Westfäl. Siegel I 1 Taf. X Nr. 2 (a. 1226), XIII Nr. 1 (a. 1233),
IV 2 Taf. 220 Nr. 1 (a. 1244), 220 Nr. 8 (a. 1251).

'-) So K. Lamprecht im Itepcrtorium f. Kunstwissenschaft VII 407.
3) Janitschek Gesch. d. deut. Malerei S. 118.
 
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