Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Amira, Karl von
Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels — München, 1905

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.1171#0051
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
212

Kunstüberlieferung steht, erkennen wir an der oben S. 208 erwähnten Variante des Finger-
zeigs. Denn das Zeigen mit dem zweiten und dritten Finger, dem Anschein nach aus einem
alten Redegestus entwickelt, war in der frühmittelalterlichen Malerei ein beliebtes Motiv
gewesen.1) .Gegen 1300 dagegen kommt es außerhalb der Ssp.-Bilder nur noch selten vor.2)

6. Der Befehlsgestus. Mit der Innenfläche vorwärts gekehrt wird die Hand samt
dem Unterarm regelmäßig so erhoben, daß dieser mit dem ebenfalls erhobenen Oberarm
ungefähr einen rechten Winkel bildet; mit Ausnahme des Zeigefingers, der mehr oder
weniger steif ausgestreckt bleibt, werden alle Finger dicht aneinander liegend eingekrümmt.
Die Hand selbst kann zum Unterarm in derselben Achse (Fig. 6 a) oder aber im Winkel
steil stehen (Fig. 6 b). Varianten ergeben sich leicht aus der Armhaltung oder aus dem
Mitaufstrecken des Daumens (Fig. 6 b), in 0 jedoch auch ein paarmal aus dem Mitauf-
strecken des dritten Fingers. Zweifelhaft bleibt es übrigens an nicht wenigen Stellen, ob
eine von Nr. 5 verschiedene Gebärde vorliegt.

Aus unzähligen Martyrien kennt man diese Gebärde, die dort den gebietenden oder
drohenden Wüterich zu charakterisieren pflegt. Aber auch sonst ist sie in der frühmittel-
alterlichen3) Kunst als Zeichen des Befehls typisch. Mit ihr verbietet der Herr dem ersten
Mensehenpaar, von den Früchten des Baumes zu essen, schickt Jsaak den Esau auf die
Jagd, befiehlt der Pharao das Hängen des Pfisters und die Erhöhung des Sehenken, der
ägyptische Joseph die Verhaftung des Simeon, das Einpacken seines Bechers, den Verkauf
des Getreides, König David die Volkszählung, erweckt Christus Tote und heilt er Kranke,
ordnet Jemand einen Bau an u. s. w.4) Bei Herrscherfiguren ist sie geradezu Attribut
geworden.5)

Dieser Kunstüberlieferung ordnen sich auch die Ssp.-Bilder ein, indem sie den Richter
oder den Herrn, von dem der Test sagt, daß er ,gebiete', mit dem Befehlsgestus aus-
statten, z. B. D 19b Nr. 3, 72a Nr. 4, b Nr. 1, 83a Nr. 2, 88a Nr. 2, 91a Nr. 2, H 22b
Nr. 2 (Taf. XXIV 9), und ebenso wo man sich wenigstens dem Zusammenhang des Textes
nach diese Personen als gebietend zu denken hat, wie den einen Strafvollzug befehlenden
König oder Richter D 46 a Nr. 4, 5, 17 b Nr. 1, den ein Gesetz erlassenden Bischof Wichmann
D50b Nr. 5, H24b Nr. 5 (Taf. XXVH 4), den Papst 0 8a Nr. 3 (bei Spangenberg
Beytr. tab. VH), Gott selbst als Gesetzgeber D 43a Nr. 2, H 19a Nr. 2 (Taf. XXI 2), den
seinen Lehendienst heischenden Herrn D 85a Nr. 1, 58a Nr. 4, 87b Nr. 1 oder den seine
Vassallen nach Lehenreeht zwingenden D 77 a Nr. 3, den einen Bescheid erteilenden D 66 b

') Vgl. die Beispiele bei Beissel D. Bilder der Hs. des K. Otto etc. Taf. IX, Kraus D. Miniaturen
des Cod. Egberti Taf. XV, Vöge E. deut. Malerschule etc. 22S, 229, 296.

2) Ein Beispiel Cgm. 51 (Tristan) fol. 107 b.

3) Die altchristlicbe Kunst bevorzugt als Befehlsgestus noch den antiken Rede- (sog. Segens-) Gestus.
Vgl. z. B. Garrueci Storia delV arte crist. tav. 213, 218, 4, 219, 3, insbes. aber den Ashburnhara-
Pentateuch.

*) Cmgall. 16 (c. 1300) fol. 9b unten, 30b unten, 42b. Cgm. 11 fol. 28b (c. 1300). Cgm. 5 fol 56b.
Clm. 835 (e. 1250) fol. 15b, 149a (erste Reihe), 68b oben. Elfenbein bei Garrueci Storia delV arte crist.
tav. 148, 11—13. Berlin Ms. theol. lat. 2° 323 (c. 1110) bei Janitsehek 95. Milstäter Genesis fol. 34b
bei J. Diemer Genesis u. Exodus I 48. Vöge Malerschule 292.

b) Paris. Ms. lat. 266 bei Janitsehek 34/35. Cod. Cavensis Nr. 22 fol. 15, 150, 196 (Faes. in Cod. diph
Cav. III 36, 200, 248). Cgm. 11 fol. 39b, 40a b, 42. Revaler Hs. des Lüb. Rechts v. 1282 bei Nottbeek
u. Neumann Gesch. u, Kunstdenkm. der Stadt Iteval 1 11 Abb. '6.
 
Annotationen