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Amira, Karl von
Die Grosse Bilderhandschrift von Wolframs Willehalm — München, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.14785#0007
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Die „große Bilderhandschrift von Wolframs Willehalm". 7

handwerksmäßiger ist als in Mein. 948. Immerhin werden wir
Merkmale kennen lernen, die Schlüsse auf Verschiedenheit von
Zeichner und Maler, ja sogar auf eine Mehrzahl von Zeichnern
und Malern nahelegen. Die Anordnung der Bilder ist auf den
neu gefundenen Blättern die nämliche wie auf den früher be-
kannten. Jede Seite enthält neben der inneren für den Text
bestimmten Kolumne eine äußere, wo übereinander 3 kolorierte
Federzeichnungen stehen. Diese nehmen, wo sie vollständig
erhalten sind (in Mein. 548), ebenso wie in H der Breite nach
einen doppelt oder doch beinahe doppelt so großen Raum in
Anspruch wie die Schriftkolumne. Dieser Raum war ihnen,
wie die senkrechte Grenzlinie der Schriftkolumne zeigt, schon
vom Schreiber vorbehalten. Wiederum treffen wir auch in ge-
wissen von Bildern eingenommenen Flächen jene rot und blau
wechselnden Buchstaben, die auf den zugehörigen Textabschnitt
verweisen, ganz so wie in M und H.

Die dargestellten Szenen sind folgende:

Das vollständig erhaltene Blatt Mein. 548 erzählt auf seiner
Vorderseite1) oben den Schluß des Gesprächs zwischen Wille-
halm und seiner Mutter Irmschart über die Hilfe, wozu sich
diese gegen die Heiden erbietet (161 v. 20 ff.). Beide stehen,
sie rechts, er links2) vor (= in) einem Palast, den ein mit
roten Ziegeln überdachter und mit kleinen schwarzen Drei-
pässen in den Zwickeln verzierter Bogen andeutet. Das Ge-
spräch wird in seinem Verlauf geschildert. Mit dem linken
Zeigefinger weist der Markis seitwärts auf einen frei schwe-
benden Helm, unter dem über Eck sein Schild mit dem Gold-
stern im blauen Feld steht. Denn das Angebot der alten Frau,
selber bewaffnet ausziehen zu wollen, lehnt er mit den Worten
ab: der heim ist iu benennet nicht noch ander iväpen noch der
schilt. Die von ihr verheißene Beisteuer in Silber und Gold
dagegen läßt er sich gefallen und von ihr geloben. Dies ge-
schieht durch Handreichung und zwar nach dem Ritus, wobei

1) Abgebildet in Bau- u. Kunstdenkm. Thür. a. a. 0. 257.

2) Die Worte rechts und links sind in dieser Abhandlung stets
im heraldischen Sinn gemeint.
 
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