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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0044
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wo geistliche und weltliche Kurfürsten ohne Unterschied stets in
langen, bis zu den Füßen reichenden Röcken, Mänteln, die über
der Brust geschlossen sind, geschlossenen Kragen aus Buntwerk
und zurückgeschlagenen Gugeln erscheinen. Dazu bei den geist-
lichen schwarze, bei den weltlichen gegitterte Schuhe (Irmer,
Romfahrt Taf. 4, 10, 16). Im wesentlichen stimmt damit überein
das Krönungsrelief des Matteo da Campione im Dom zu Monza
(Heyck, Deut. Gesch. II Abb. 191), nur daß die Kragen der geist-
lichen Kurfürsten dort nicht aus Pelzwerk sind. Aber noch der
Miniaturist der Wiener Prachths. der Goldenen Bulle (ca. 1400)
verhält sich gleichgiltig gegen das spezifische Kurfürstenkostüm,
obgleich er zu seiner Berücksichtigung mehr als einmal triftigen
Anlaß gehabt hätte.
Geistliche 2. Ist nach alldem die Kleidung des Herrenstandes nicht sowohl

Tracht 0

eine der Wirklichkeit abgesehene Tracht, als eine bloße Bezeich-
nung, die der Künstler von X eingeführt hat, so verhält es sich
wesentlich anders mit der Erscheinung des Klerikers. Ihn er-
kennt man stets an der Tonsur und an dem bis in die Nähe des
Fußgelenks herabreichenden einfarbigen Talar (tunica sacerdo-
talis, sutanella). Insoweit sind die kirchlichen Vorschriften befolgt
(c. 22, 32 Dist. XXIII, c. 15 XIII1, c. 2 in Clem. III 1, L. Thomas-
sin, Vetus et noua eccl. disc. I, L. II c. 41, 3). Indes man weiß, wie
wenig in jenen Jahrhunderten der Klerus das decorum clericale
zu beachten liebte. Und so macht denn auch in unserm Bilderwerk
saekuiar- sowohi die Tonsur wie die Kleidung beim Saekularklerus, dem

klerus '

„Pfaffen", sehr unkanonische Zugeständnisse an die Zeitmode. In H
hat zwar seine Tonsur noch die richtige Form der Corona cleri-
calis, von der aus die Haare seitlich über den Ohren abgeschnitten
sind. Aber die Gewänder zeigen, wenn der Geistliche nicht zufällig
ritueller Funktion nachgeht, gerade die von den kirchlichen Ge-
setzen verpönten Farben. Man sieht da zuweilen nebeneinander
rote, grüne, gelbe Talare und dazu grüne, rote, gelbe Beinkleider
(Hla5, bl,2, 2a 2, 6a 4, 10b 5, IIa 3, b 7, 12b 5, 15b 1, 16a 3,
18a 3, 19b 3, 21a 4, 24b 4, 25a 3, TD. I 8, 9,10, 112, VI 5, IX 9, XI 9

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