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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0051
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2). Eher jedoch als einer Beziehung zu solcher Helmzier möchte
man vielleicht dem Flügelschmuck der Bauern, der Ismaeliten, der
Henker eine subjektiv symbolische Bedeutung zuschreiben. Die
Flügel kommen nämlich immer in derselben Gestalt vor. Es
scheinen Gänseflügel gemeint. Die Gans aber galt im MA. wie noch
heute für ein dummes Tier, mit dem einen rohen Menschen zu ver-
gleichen nahe genug lag. Hiernach hätten wir es lediglich mit einer
Kunsttradition zu tun, die dem rohen oder gemeinen Mann als Ab-
zeichen den Gänseflug verlieh. Allein wie soll er dann gedeutet wer-
den, wenn er um 1525 den Kopfschmuck der hl. Elisabeth abzu-
geben hatte (Bd. I Einleitg. 31 N. 3)? Das scheint die vorige Hypo-
these wieder umzuwerfen, wofern man nicht einen Bedeutungs-
wandel und unterstellen will, daß der Künstler die Heilige durch
die Flügel als Fremde, als Ungarin bezeichnen wollte.

Daß jedem Heerschildlosen und folglich auch dem Bauern das
Tragen von Sporen versagt ist, wird im Kommentar zu D 12 a 1
zu erörtern sein.

4. Für Handwerker und Kaufleute gibt es in der Ssp.-Illustration,
wie wahrscheinlich auch anderwärts, keine Standestracht. Sie er-
scheinen immer nur in ihrer besondern Beschäftigung. Nur mittels
erfundener Attribute gekennzeichnet sind die fremdstämmigen
Deutschen im Sachsenlande (Bd. I Einleitg. 25), die in einem ge-
wissen Sinn rechtlich unterschiedene Volksklassen bildeten. Anders
verhält sich's mit den Juden, die aber nicht sowohl wegen ihres Juden
Stammes als wegen ihrer Beligion eine rechtliche Sonderstellung
einnehmen. Im Jahre 1215 hatte das IV. Lateranische Konzil geboten,
daß die Juden jederzeit sich durch eine besondere Tracht (quali-
tate habitus) von den Christen öffentlich zu unterscheiden hätten.
Daß jedoch schon vorher in einzelnen Ländern in dieser Hinsicht
eine habitus diversitas bestanden habe, sagt das Konzil selbst aus-
drücklich. Nachher wurde das Konzilsgebot in den verschiedenen
Ländern auf verschiedene Weise durchgeführt (F. Singermann,
Die Kennzeichen der Juden im MA. 1915, wo nur leider die archäo-
logischen Materialien zu wenig verwertet sind, obgleich ihnen

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