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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0055
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Taf. I—III, V, und eine vierte, die man als eine seltsame Vorläuferin
der zweiten ansehen kann, breite Krempe mit einem kolbenartigen
Schaft anstatt der Spitze darüber, Ms. germ. vet. lat. acc. 778 (um
1200?) der Berliner Staatsbibl. fol. 20b, 55a, 56a, 57a, 58a. Die Hu^rreben
Farben der Hüte sind mindestens so verschieden wie deren For-
men. In H sind die Hauptfarben gelb und weiß, wozu noch grüne
Schnüre kommen. In D ist die Hauptfarbe meist krapprot, einmal
gelb, einmal grau mit gelbem Futter. Auch sonst pflegt in einer und
derselben Hs. wie schon auf den Augsburger Glasgemälden die
Farbe zu wechseln. Seltener und nicht vor dem 13. Jahrh. wird an
einer bestimmten und dann gewöhnlich an weiß festgehalten, so
Cgm.6406 (ca. 1300), im Cod. Blankenburg 147 (nach 1235), im
Cod. 508 (13. Jahrh.) und im Cod. Heimst. 35 a 2° zu Wolfenbüttel
(14. Jahrh.), in Cod.A202 2° der St. Galler Stadtbibl. (14. Jahrh.),
in Clm. 11308 (13. Jahrh.). Die Regellosigkeit der Farben dürfte
sich kaum aus dem Abwechslungsbedürfnis der Maler erklären,
sondern eher aus dem Bestreben der Juden, die Vorschriften über
ihr Abzeichen zu umgehen und die Unterschiede zu verwischen.
Ebenso läßt es sich verstehen, wenn auf einem und demselben
Bild, wie z. B. der angeführten Nürnberger Miniatur (um 1200) ver-
schiedene Hutformen nebeneinander zu sehen sind.

In der übrigen Erscheinung des Juden deutet nur weniges auf Judenbart
Beobachtung einer festen Regel. Der ungepflegte Bart (vgl. auch
Bd. I, Einleitg. 25) war kein deutschrechtliches, sondern ein ritual-
rechtliches Abzeichen, gegen das sich eher Verbote der weltlichen
Gesetzgebung kehrten, Singermann a.a.O. 38, auch 36). Eine
besondere Kleidertracht läßt sich nicht feststellen. Der Rock ist k^e"n"g
in D meist krapprot oder rötlich, einmal jedoch grün und ein
andermal grau, stets freilich einfarbig, die Beinkleider immer gelb.
Stiefel, die im 14. Jahrh. da und dort vorgeschrieben waren, tragen
die Juden nur in D4b 2, 35 a 3. Öfter gehen sie in gefensterten
Schuhen. In der Maness. Hs. erscheint der Jude Süßkind vonTrim-
berg in vornehmer Tracht, mit einem Fehkragen über dem Mantel
vor dem Bischof von Konstanz (?). In einem Mantel ganz ähnlichen

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