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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0058
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Rechte den Buhlerinnen vorschrieben1), und gelb der Rock, den
sie anderwärts tragen mußten (W. Wackernagel, Kl. Sehr. I
188, Heyne a.a.O. III 324). Würde demnach die gelbe Kleidung
der Fahrenden in H nicht von der Willkür des Malers gewählt
sein, dann hätten wir wohl auch ihr merkwürdiges Abzeichen nicht
mit K.J.Weber als Abzeichen einer Beguine, sondern als ein Ab-
zeichen aufzufassen, das in der Heimat des Illustrators den Buhle-
rinnen auferlegt gewesen sein mag. Ob die graue Kleidung der
Trägerin des Goldgebändes in D bloß auf der Laune des Malers be-
ruht, werden wir wenigstens fragen müssen. Als Farbe eines
Frauenrockes ist grau in D selten.

IV.

AMTLICHE TRACHTEN
A. Weltliche.

Kaiser j Kaiser und König. Ob die Illustratoren die Herrscherornate

und König °

überhaupt gekannt haben, muß stark bezweifelt werden. Sie unter-
scheiden nämlich den Kaiser und den König nirgends, wobei wir
allerdings in Anschlag bringen müssen, daß zur Entstehungszeit
der Ssp.-Illustration das Abendland ein Menschenalter hindurch
keinen Kaiser gesehen hatte. Aber auch von den königlichen
Würdezeichen, mögen sie nun Reichs- oder Hausinsignien sein,
haben die Bildner nur unzulängliche Vorstellungen. Selbst das
Kronen volkstümlichste davon, die Krone hält sich stark von der Wirk-
lichkeit entfernt. Spätestens seit 1200 gab es einen festen Begriff
der insignia imperii (Mon. Germ. Const. II 12). Die dazu gehörige
Krone (imperiale:, imperatorium, imperii diadema, — corona im-
perialis, imperii, — corona gloriae, a. a. O. 21, 28, 42, 59, 61, 62, 66,
78, 107, 527, Mon. Germ. LL. II 501, 529, 531, 532, Epist. 1104,
Krönungs-Ordines bei Diemand, Das Ceremoniell der Kaiser-
krönung 130, 134, 137)2) war die bekannte als Ganzes aus dem

1) In D7b4 ist freilich das Gebände weiß.

2) Untechnisch imperii diadema im Gegensatz zu imperialis corona Const. II 150.

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