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Brüssel (Swsp. Ldr.) fol. 134 a und Ms. 14691 ebenda (Swsp. Ldr.)
fol. 253 b, 260b, und zwar hat seine Kopfbedeckung auch auf die-
sen Blättern meist dieselbe Grundform wie in den Ssp.-Hss., wenn
auch eine bestimmte Farbe nicht festgehalten wird.
Der Bügeihut Nicht übersehen dürfen wir, daß dem rechtlichen Gebrauch des

Zeichen des

vornehmen richterlichen Bügelhutes frühzeitig ein außerrechtlicher gegenüber
steht, der diesen Hut zum Wahrzeichen eines höheren gesellschaft-
lichen Ansehens macht. In der Maness. Liederhs. fol. 113b, 213a
(Kraus Taf. 39, 70) tragen ihn Herr Hesso von Steinach und der
Winsbecke, also ritterliche Dichter, die keine Grafen noch etwa gar
Landesherrn waren, und christliche Heilige oder alttestamentliche
Erzväter und Propheten durch ihn auszuzeichnen war schon seit
dem 13.Jahrh. kirchliche Kunstgewohnheit. So z.B. auf Trierer
Skulpturen bei Hasak, Gesch. der Bildhauerk. Abb. 76, den
Glasmalereien bei Gamesina a.a.O. Taf.XVI, Altergemälden in
Österreich. Kunsttopographie VIII 2 S. 288, 289, Miniaturen inCgm.
4 und im Cod. Heimst. 35 a 2 zu Wolfenbüttel, Holzschnitten bei
Heitz, Einblattdr. XXX Taf. 8, 52, schließlich auch in D 4b 3
(Moses).

Dincwat" Bezweifeln kann man, ob schon um 1300 auch der Bock be-

des Richters '

stimmten Schnittes und bestimmter Farbe zur dincwat des Grafen
oder Bichters gehörte, wie man das nach unsern Bildern meinen
möchte. Dafür zu sprechen scheint der Ausdruck dincwat, worunter
man sich doch nicht bloß eine Kopfbedeckung, sondern ein Ge-
wand vorstellen möchte. Dennoch wäre zu überlegen, daß aus son-
stigen Quellenzeugnissen eine eigentliche Amtskleidung des Bich-
ters erst später in Deutschland nachweisbar wird, und dann ist
die Farbe nicht gelb, sondern rot. Auf dem Sprichwörterstich von
Israel van Meckenem B. 222 (bei E. Mumm enhof f, Der Hand-
werker Abb. 18) spricht der Sichelschmied: dat recht kan ick krom
maken, daer om draech ick rot scharlaken. Im Begensburger Privi-
legienbuch (15. Jahrh.) des bair. Hauptstaatsarchivs zu München
(Begensb. Nr. 363) steht auf Goldgrund in Vorderansicht ein blo-
ßes Schwert schulternd der Bichter in karmesinroter Schaube mit

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