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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0072
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Über seine Zuständigkeit Planck, Gerichtsverf. I 8 f. Auch er
hat nach den Bildern eine Amtstracht. Aber sie ist zwar in einer
und der nämlichen Hs., nicht jedoch in den verschiedenen Hss.
stets die gleiche. Ein Diensthut eignet auch ihm. Es ist ein Hut
mit breiter Krempe und hornartig gebogenem Kopfstück: H7b 4,
12b 1, 21b 4, 23a 2, 24a 1, 27a 1, 28a 5, 6 {TD. VII 9, XIII 6, XXIV
1, XXV 7, XXVI 5, XXIX 5, XXXI1, 2), - D 47b 4, 48b4,50al, 45 b
1, 56 a 1, 65b 3 usw., — 0 17 a 1, abgeb. in den Anmerkgg. zu D 9b 5,
ferner 0 7a 3, 4, abgeb. bei Spangenberg, Beytr. tab.VI, außer-
dem 0 30 b 3, 31 a 1, 2, 79 a 4, 81 b 1, 84 a 3. In den Farben des Hutes
gehen die Hss. vollständig auseinander. In H ist er gelb, in D 4 a 5
blau, sonst grau und bald ins Grünliche, bald ins Bläuliche, bald
ins Bräunliche spielend, in 0 weiß. Mindestens ebenso scharf ist
der Gegensatz in den Gewändern. Der Bock hat zwar gewöhnlich
die Länge des Grafenrockes, doch in D 49 a 2, wo um des „Wet-
tens" willen die Röcke auch sonst verkürzt wurden, —■ nur die des
gemeinen bürgerlichen Bockes. Allein in H ist er in weiß von
rot und grün quer gestreift {TD. Farbent. Nr. 15, Kopp I 122,
127 a)1), in D blau (Beil. zu Tai 4, 34, 97), in O bald blau, bald
rot. Ebenso verschieden ist die Farbe der Beinkleider. In H ab-
wechselnd zwischen gelb und grün, in D zwischen weiß(?),
rot, schwarz.

vogt 4. Wie der Schultheiß trägt sich in D 48b 6 der Vogt (Beichs-
vogt, Planck a. a. 0. 30f.), der freilich nur in den beiden dortigen
Exemplaren vorkommt. Ist schon beim Schultheißen äußerst frag-
lich, ob seiner Tracht irgend etwas Tatsächliches zugrunde liegt,
so erst recht beim Vogt, der an der angeführten Stelle sicherlich
nur von dem ebendort sich zeigenden Grafen unterschieden wer-
den soll. Der Beichsvogt von Goslar erscheint auf der oben 51
angeführten Grabtumba (14.Jahrh.) in einem bis zu den Füßen
hinabgehenden Rock, einem wie bei den Schöffen in H, D (unten

*) Es trifft keineswegs immer zu, was Chr. Eckert, Der Fronbote, 61 behauptet, daß
„die getönten Querlinien je zweimal in derselben Farbe aufeinanderfolgen".

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