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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0091
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seum zu Nürnberg erhaltenen und in dessen Mitteilgg. a. a. 0. 32
abgebildeten und besprochenen Stückes: eine der Schädelform an-
gepaßte Blechhaube mit einer den Nacken schützenden Verlänge-
rung: D 27b 5, 52b 2, 3, 57b 5, 60a 4, 69a 3, b 1, 72a 4, 83a 1, 85b 4,
90 al. Ihren Rändern entlang ist das Hersenier befestigt, welches
von dort über Kinn, Hals, Schultern und Brust kragenartig herab-
hängt. Vgl. Cod. Balduin, bei Irmer, Romfahrt Taf. 1—3, 8—12,
25, 26, 29—34. Übrigens begegnet auch ein Kragenhersenier ohne
Beckenhaube, das wie die Kapuze des Maschenpanzers über den
Kopf gezogen wird, insbesondere wenn man den Eisenhut darüber
setzen will (s. oben 73). Singular ist eine Verstärkung der Golzen
durch gebuckelte Kniekacheln wie bei den Kriegsleuten Alexanders
in O 76 a 1. Solche Kniekacheln waren um 1300 noch selten, finden
sich jedoch schon auf der Grabplatte des H. Berthold V.v. Zäh-
ringen im Freiburger Münster (abgeb. in Freib. Münsterblätter VI
S. 25). Über dem Panzer, aber unter dem Kragenhersenier trägt der
Ritter in der Regel den Waffenrock, der sich vom bürgerlichen Wa°enrrock
Rock durch seine Kürze und — im Gegensatz zum Waffenrock des
Cod. Balduineus — einstweilen noch durch den Mangel von Ärmeln
unterscheidet1), aber wie der bürgerliche Rock bald einfarbig, bald
in geteilten Farben vorkommt. — Die Kleidungsstücke, die unter
dem Panzer und unter dem Helm getragen wurden, sind nirgends
wahrnehmbar.

4. Das Streitroß.

Mit Schwert, Helm und Harnasch macht nach Ldr. I 22 § 4 das Das streitroß
Streitroß (ors, ros, Jähns, Roß und Reiter II 102f.) die vor-
nehmsten Stücke des Heergewäte aus. Im zugehörigen Bild, DlOb
2, 018 a 2 wird es von der Witwe des Erblassers vorgeführt. In
D 45 a 5, O 78 a 7 bekommt man es noch einmal unter den Pferden
zu sehen, denen kein „Wergeid" gesetzt ist, und man kann be-
merken, wie die Zeichner es schon durch seinen Bau und seine
hengstmäßige Haltung von den andern Pferden zu unterscheiden

*) Daß die Röcke der behelmten Krieger in TD. XXVI2, XXVIII 9 als Waffenröcke
anzusprechen, wie in Bd. 1, Einltg. 17, halte ich jetzt für unwahrscheinlich.

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