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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0092
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sein Gereite suchen. Noch sicherer aber unterscheiden sie es durch das Ge-
reite, womit sie es aufzäumen. Dieses enthält nämlich als Haupt-
stück den lehnsesselartigen Krippensattel mit hohem und steilem
Vorder- und höherem Hinterbug, Polster und Decke, wie man
ihn seit dem 13. Jahrh. auch in andern Monumenten — wenn auch
nicht immer so vollkommen ausgebildet — sieht. Vgl. insbesondere
das Reiterstandbild im Bamberger Dom (Bode, Gesch. d. deut.
Plastik 65), ferner A. Schultz a. a. O. II Fig. 39, 97, 99,100, Willeh.
Taf. Villi, XV 2, XVII, 2, XVII 2, v. O echelhäuser a.a.O. 410,
Boeheim, Waffenkunde 193ff. Entsprechend D selbst in 7b 1,13b
2 und H 13 b 6, O 62 b 4, 5. Man vergleiche damit die Aufzäumung
des gewöhnlichen Reitpferdes mit dem Reisesattel, der viel flacher
als der Heersattel und im Gegensatz zu diesem einen niederen Hin-
terbug hat, in D45a5, 16al,b4, 22a 2, 34a 5, 35b 3, 36b 3, 37b 5,
46 b 2, 52 a 2. Immerhin werden oft genug auch solche gewöhnliche
Reitpferde zu Heerreisen benutzt. Man kann daher aus ihrer Auf-
zäumung auch auf das Gereite des Streitrosses Schlüsse ziehen. Zu
diesem gehören: das Kopfstück, der Bauchgurt, der den Sattel fest-
hält, der demselben Zweck dienende Brustriemen, das Steigleder
mit dem dreieckigen Steigbügel, Halfter und Zügel, woran ein klei-
ner Ring den Ansatz der Kandare andeutet. Häufig haben die Zeich-
ner das eine oder andere dieser Stücke vernachlässigt. Das Kopf-
stück deuten sie nur summarisch an durch einen „hinter den Ohren
weg bis zu dem Maulwinkel reichenden senkrechten Riemen" (viel
vollständiger die Maness. Hs. v. Oechelhäuser a.a.O. 410). Ge-
radezu regelmäßig lassen sie das Hinterzeug unberücksichtigt (Aus-
nahmen in O 60 a 3, D 23 a 2). Sie scheinen es also nicht als notwen-
diges Zubehör des Gereites erachtet zu haben. Fehlt es doch auch
auf vielen andern Darstellungen gesattelter Pferde in jener Zeit,
z. B. auf dem oben erwähnten Bamberger Reiterstandbild, auf den
Siegeln bei A.Schultz a.a.O. II Fig. 11, 12, 24, 37, 42, 44, 48, 55,
62, 66, 76, 81—84, auf den Bildern in Willeh. Taf. VII, VIII1, IX 1,
2, XV—XVIII, im Cod. Balduin, bei Irmer passim. Hufeisen und
Hufbeschlag sieht man in D 24 a 5, 84 b 2, und zwar vom Hufeisen

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