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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0093
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die Bodenfläche mit Stollen am Ende der Schenkel. Der Hufham-
mer ist der noch jetzt gebräuchliche. Nicht zum Gereite des Streit-
rosses gehört die covertiure, obgleich sie um 1300 allgemein, nach
dem Cod. Balduin, (a. a. 0.10, 21, 22, 28) auch im Gefecht, das Roß
deckte. Unsere Zeichner übergehen sie sogar dort, wo man sie zu
allererst erwarten müßte, nämlich beim Tjostieren und bei dem
Ritt zum Turnier (die Stellen oben S. 71). — Die Sporen, deren
sich der Reiter bediente, bildet D 81 b 4, 5 ab. Es sind Rädersporen
in Sternenform wie im Cod. Balduin, passim. Am Fuß eines Reiters
deutet sie D nur an in 35b 5, außerdem O 60 a 3, H 12b 3, 5,13b 5, 6,
(77). XIV 1, 4, XV 6).

B) Rüstung zum (prozessualen) Zweikampf (kamph)
In dieser Rüstung gibt es bloß drei Waffen, zwei Angriffswaffen, ^kamp?1
nämlich zwei Schwerter1), und eine Schutzwaffe, nämlich den
Kampfschild. Sedes materiae ist Ldr. I 63 § 4 nebst dem dazugehöri-
gen Bildern D 19b (Taf. 38 mit Farbenbeilage), O 34a,b. Die beiden
Schwerter deutet D in 19 b 3 nur an, wo jeder Kämpfer das eine Das Schwert
entblößt mit der r. Hand schultert und das andere in der Scheide
an der 1. Seite hängen hat. O gibt in dieser Szene (34a 2) jedem
Kämpfer nur ein Schwert, dagegen in der folgenden (34b 1) zwei,
nämlich eines in der Scheide am Gurt und das andere entblößt zu
seinen Füßen. Das Kampfschwert unterscheidet sich nicht von
andern Schwertern. Es ist also nach dem S. 66 f. über diese Vorge-
tragenen hier nicht länger bei ihnen zu verweilen.

Anders verhält es sich mit dem Kampfschild. Er ist auf den KampfSrchild
Zeichnungen, wie der Text es fordert, sinewel, d. h. kreisrund (schi- «ne Form
beiecht, „scheibenförmig", sagt das Neumarkter Rechtsbuch 199)
und wird nicht am Arm getragen, sondern an dem seine Rückseite
durchmessenden Riemen mit der Faust angefaßt. S. auch D20al
—3 und 13a5, b 3, 14a 1,2, b 5, 15a 1, b 4, 20a 2, 3, 24b 3, 25b 5,
26 a 3, 36 a 5, 41 a 5, 6, 44 a 4, H in TD. XIII 5, XIX 3, XXII 7, XVII10,

*) Nur der Schwertkampf kommt hier in Betracht, weil der Ssp. einen andern
nicht kennt.

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