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mit Sicherheit aus 0, wo seinen Platz ein Kugelknauf einnimmt.
Auch auf den Siegeln dieser Zeit fehlt das Speereisen auf dem
Schaft meistens, z.B. bei Posse a. a. O. Taf.XIII4 (a. 1234), XVI8
(a. 1329), XVII 2, 5, 6, XVIII 8, XIX 4, XX 5, XXI 3, 7, 8, XXII 2, 4,
XXIII12, XXVI 2, XXX 9, XXXI 6, XXXII 4. Nebenher finden sich frei-
lich noch Siegel mit der Lanzenfahne, die auf den älteren Reiter-
siegeln die Regel gebildet hatte. Denn im Früh-MA. hatte als
Lehensfahne die lancea signifera oder hasta signifera gedient.
(Bruckauf, Fahnenlehen 20, 21, 39). Der Schnitt des Fahnen-
blattes ist wie bei der Lanzenfahne ein gestrecktes Rechteck, in
seiner vorderen Hälfte drei- oder vierfach gezüngelt. Stets ist es
einfarbig. Die Farbe schwankt aber noch in H zwischen rot, gelb,
grün. In D dagegen ist sie, wenn überhaupt angegeben, regelmäßig
rot. Der Glossator zu Lnr. 4 meint, das Fahnenblatt sei „hinten *
gelb und vorne rot", was er in seiner Manier ethisch ausdeutet.
S. dazu Bruckauf a. a. O. 51. Nach dem Eisenacher Rb. II 1 soll
der „Schweif" der Kaiserfahne so aussehen. Aber die rote Farbe,
die schon seit Ausgang des 13. Jahrh. urkundlich hervorgehoben
wird, wurde tatsächlich bevorzugt (Bruckauf a.a.O. 39, 49, 51,
72). Vom 15. Jahrh. an wird diese rote Fahne unter dem Namen
der Blutfahne oder Regalia neben einer heraldisierten Lehenfahne
gereicht (Bruckauf a. a. 0. 85—89). Diese hat das Wappen der "
verliehenen Herrschaft aufgenommen, denn die längst feststehende
Erblichkeit der Lehen hatte schließlich bewirkt, daß man die Wap-
pen ihrer Inhaber als Zubehör der Lehen betrachtete. Darum wur-
den nunmehr bei Zusammensetzung eines Herrschaftsgebietes
ebenso viele Wappenfahnen gereicht als Länder in dem Gebiet
enthalten waren (Boerger, Belehn. 85, 95f.). Diese Wappen-
fahnen hatten auch eine andere Form als die ältere Lehenfahne.
Das Blatt, worin das Wappen gemalt oder gestickt, war quadra-
tisch, am obern Rand aber zu einem spitz endenden Wimpel ver-
längert (Posse a.a.O., minder genau die Richental-Bilder). Alles
dies ist der Ssp.-Illustration noch unbekannt. Zwar enthält in O
39 b 3 sowohl die dem Grafen überreichte, wie die hinter ihm von

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