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seinem Schultheißen gehaltene Fahne ein Kreuz im Blatt. Aber
das hat noch keine heraldische Bedeutung. Das Kreuz ist Königs-
zeichen (s. unten Nr. 14) wie in der Frankfurter Blutfahne v. 1195
(Böhmer im Arch. f. Frankf. Gesch. 1844 S. 118)*) und will nur
besagen, daß die beiden Fahnen eine und dieselbe sind. Die Be-
zeichnung der alten roten Lehenfahne als Blutfahne beweist, daß
man in ihr seit dem Aufkommen der heraldisierten Lehenfahne
das Symbol der Hochgerichtsbarkeit erblickte. Unter dieser Vor-
aussetzung wird die heraldisierte Lehenfahne sich wohl auf die
Herrschaft über Land und Leute bezogen haben. Die ursprüngliche
Lehenfahne dagegen war vor allem wie Tietmar v. Merseburg sagt
mililare Signum oder wie romanische Quellen sagen gonfa.no d. h.
noch Feldzeichen (gundfano!) gewesen, wie denn auch das An-
% vertrauen des Heeresbefehls durch den Kriegsherrn mittels Über-
reichens der Heerfahne geschah, z.B. in Cod. Pal. 112 fol. 52a
(bei W. Grimm, Ruolandes Lief Faks. 17), Willen. Taf. V 1 (nebst
Text Sp. 16). Doch hat schon 1102 Gerhoh von Reichensberg die
Lehensfahne auf die vindicta malefactorum, also auf die Hoch-
gerichtsbarkeit bezogen (alle hier einschlägigen Stellen bei Bruck-
auf a.a.O. 20, 21, 27, 28, 38, der aber nichts damit anzufangen
weiß). Möglich, ja wahrscheinlich ist demnach, daß zur Zeit der
* Ssp.-Bilder, wenigstens für den Maler von D die rote Lehenfahne
vornehmlich die Hochgerichtsbarkeit bedeutete, die ja auch rechts-
sprichwörtlich seit eben jener Zeit die Landeshoheit begründete.
Szepter 6. Das S z e p t e r. Es ist von Haus aus Abzeichen des Königs
(s. oben S. 47f., Stab lllff.), wird aber im Früh-MA. bei Belehnung
geistlicher Fürsten durch den König mit dessen Gewalten (regalia)
Investitursymbol. Er leiht die geistlichen Reichslehen mit
dem Szepter (Ldr. III 60 §1, dazu s. Bo erger, Belehn. 4ff.). Dem
entsprechen D 47a 4, 5 (H in TD. XXIII 7, 8, O 81 a 1, 2), 63a 5
(H in TD. V 7). Die Empfänger sind Bischof, Abt, Äbtissin, an der
einen Stelle kniend, an der andern stehend (s. oben S. 94). Über

*) Rote Fahne mit weißem Kreuz als St. Georgs Fahne: E. Gritzner, Symbole u.
Wappen des alten deutschen Reiches 121—123.

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