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sitzenden Geistlichen Stehende lediglich als dessen Begleiter auf-
zufassen sein, wie in Nr. 3 der hinter dem Bischof Stehende. Dann
könnte das Bild beabsichtigen, nur das Sendgericht des „Dom-
propstes" oder die beiden verschiedenen Sendgerichte von „Dom-
propst" und „Erzpriester" in einem zu veranschaulichen. In O da-
gegen ließen sich — und damit treffen wir wohl die ursprüngliche
Kompositionsidee — der Stolaträger, der (dem Gegensinn nach)
dem in D Sitzenden entspricht, als der „Dompropst", der neben
(= hinter?) ihm Sitzende als der „Erzpriester" deuten, so daß das
Bild auf beide Sendgerichte zu beziehen wäre, die 4 stehenden Fi-
guren die Sendpflichtigen beider Gerichte repräsentieren würden.
Was nun den „Dompropst" betrifft, so konnte dieser in den Augen
nicht nur des Textverfassers, sondern auch der Illustratoren ledig-
lich in der Eigenschaft eines Archidiakons Sendrichter sein. Be-
kanntlich war im 13. und 14. Jahrhundert der Archidiakonat sehr
gewöhnlich und so auch in den Diözesen Magdeburg, Halberstadt,
Meißen mit Propsteien verbunden, Hinschius, Kirchenrecht
V 191 und wegen Magdeburg und Halberstadt Ph. Heck, Beiträge
II 64, 66, 69 und M. Hilling, Beitr. zur Gesch. der Verfassg. und
Verwaltg. des Bist. Halberstadt I (1902) 72f., wegen Meissen
E. Machatschek, Gesch. der Bischöfe d. Höchst. Meissen (1884)
100, 154, 203 und wegen des Archidiakons als Sendrichter ins-
besondere Cod. dipl. Sax. II 1 Nr. 68 (a. 1201), 165 (a. 1252).
Wegen der Tracht des „Dompropstes" s. oben S. 65. — Durch den
Bart unterschied sich der „Dompropst" wahrscheinlich schon in
X von dem neben oder hinter ihm sitzenden „Erzpriester". Dieser
ist der jüngere (vgl. Bd. I Einleitg. S. 24), d. h. im Sinne der Illustra-
torensymbolik der untergeordnete Kleriker. Der archipresbyter ist
der Landdekan. Hierüber und über den Landdekan als Sendrichter
überhaupt s. Hinschius, Kirchenr. II 272—274, über den Land-
dekan als Sendrichter unter dem Archidiakon in der Magdeburgi-
schen Kirchenprovinz im besonderen das von Heck, Beitr. II 67
angeführte Bestallungsformular, über den Send des archipresbyter
im Gegensatz zu dem des archidiaconus in der Diözese Meissen

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