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Cod. dipl. Sax. II 1 Nr. 165 (a. 1252), womit zugleich ein Beleg ge-
geben ist gegen die Gleichung „Erzpriester" = „Archidiakon" bei
Heck a. a. 0. 68. Der Illustrator von X konnte demnach den
Gegensatz von Dompropst-Send und Erzpriester - Send ebenso
kennen, wie ihn der Text kennt. Auch fol. 88b 3 berücksichtigt ihn;
man sieht dort 3 Sendrichter, wiewohl der zugehörige Text nur
vom Send schlechthin spricht, hat also den Send des Archidia-
kons und den des Erzpriesters abermals zu unterscheiden.

Über die „Pfleghaften" und „Landsassen" s. oben S. 32.

Besser als O scheint D die Charakteristik des Mannes zu be- Der Obmann
wahren, der den Sendpflichtigen als Führer vorantritt. 0 hebt ihn
nur durch ein eigentümliches miparti der Kleidung (s. oben S. 10)
unter den Laien heraus, während er in D tonsuriert und folg-
lich als Geistlicher erscheint. Dazu stimmt die Figur des Geist-
lichen in Liegn. I IIb. Daß der Pfarrer im Send des Dekans, wo
er sich mit den Schöffen berät, mit dem Vortrag der Rüge betraut
ist, findet sich im Bolswarder Sendr. v. 1404 §§ 14, 16 nebst 18 (bei
Richthofen, Altfries. RQuellen 484). Nach einer Sendordnung
der Mainzer Diözese von 1487 bei Würdtwein, Dioec. Mog. II 28
richtet der Kommissar des Domkapitels die Rügefragen an den
Pfarrer, dem vorher die Sendschöffen die ihnen bekanntgewor-
denen Vergehen anzuzeigen hatten. Auch in der Diözese Worms
findet sich dieselbe Einrichtung, Koeniger a. a. O. 310f. Unser
Bild ergibt, daß dies auch in den meissenschen Sendgerichten
üblich war. Dagegen scheint in der Diözese Magdeburg der ent-
sprechende Brauch unbekannt gewesen zu sein, weil O (= N) den
Geistlichen durch einen Laien ersetzt.

Ursprünglicher als D ist O hinsichtlich der Gebärden. Der
scheinbare Redegestus der hocherhobenen Hand des Dompropstes
in D verdankt sicherlich einem Mißverständnis jenes Befehlsgestus
seine Entstehung, den wir in 0 antreffen. Dann aber gebührt auch
dem „Erzpriester" der Befehlsgestus. Vgl. das über den Befehls-
gestus bei Richterfiguren in Handgeb. 213 Gesagte. Der Redegestus
eignet sich für den rügenden Obmann, nicht aber für die übrigen

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